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Wer regelt was

Begriffsblatt für die Amateurfunkprüfung – kurz, mit den Fragen, die dazu drankommen.

RR (ITU)weltweitRadio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionendrei1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPTEuropa, EmpfehlungT/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARUVerband, keine BehördeDie Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSIGerätenormenTechnische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuGGesetzWer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuVVerordnungDie Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKGGesetz darüberRahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFVVerordnungMensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVGGesetzGerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzABehördeFührt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAGGesetzFunkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSGGesetzTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilungimmer nötigJede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.

Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.

Der Zusammenhang

Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?

Herkunft: Die Zuständigkeiten stehen so in VA101 bis VA407, VC101 bis VC125, VD101 bis VD705 und VE101 bis VE703. Die Paragraphenangabe § 3 Abs. 1 AFuG stammt aus VD402. Die Zeilen zu FuAG, TTDSG und Frequenzzuteilung kamen am 13.09.2026 hinzu, aus VE402 bis VE404, VE204 sowie VE102 und VE103.

Diese Prüfungsfragen gehören dazu

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