Abschnitt 1.4.7 · Amateurfunkverordnung (AFuV) · Kenntnisse von Vorschriften. 43 Fragen, ab Klasse N, jede mit Erklärung.
Auf dieser Seite stehen alle 43 Prüfungsfragen zum Thema Frequenzbereiche und Frequenznutzungsparameter (Kapitel „Amateurfunkverordnung (AFuV)“). Überlege erst selbst und klappe dann die Lösung auf: Dort steht der Lösungsweg und bei jeder falschen Antwort, welcher Denkfehler dahintersteckt.
Die Fragen gehören zum Prüfungsteil Kenntnisse von Vorschriften. Sie kommen ab der Klasse N vor. Die Markierung an jeder Frage zeigt, ab welcher Klasse sie gilt.
Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?
RR (ITU)
weltweit
Radio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionen
drei
1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPT
Europa, Empfehlung
T/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARU
Verband, keine Behörde
Die Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSI
Gerätenormen
Technische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuG
Gesetz
Wer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuV
Verordnung
Die Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKG
Gesetz darüber
Rahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFV
Verordnung
Mensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVG
Gesetz
Gerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzA
Behörde
Führt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAG
Gesetz
Funkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSG
Gesetz
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilung
immer nötig
Jede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.
Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.
Der Bandname ist keine Nummer, sondern die Wellenlänge — und Wellenlänge und Frequenz hängen über die Lichtgeschwindigkeit zusammen: Frequenz in Megahertz mal Wellenlänge in Metern ergibt etwa 300. Damit findet man jedes Band in der richtigen Nachbarschaft wieder. 300 geteilt durch 80 ergibt 3,75 MHz, und das 80-m-Band liegt bei 3,5 bis 3,8. Für die genauen Kanten reicht die Rechnung nicht, denn die Bandnamen sind gerundete Bezeichnungen; sie verwirft aber sofort jede Antwort, die um ein Vielfaches daneben liegt. Die Kanten selbst sind nicht willkürlich. Die alten, breiten Kurzwellenbänder liegen harmonisch zueinander: 7, 14, 21 und 28 MHz sind das Doppelte, Vierfache, Sechsfache und Achtfache von 3,5 MHz. Die drei schmalen Bänder 10,1, 18,068 und 24,89 MHz kamen erst später hinzu, sind nur 50 bis 100 kHz breit und haben deshalb krumme Kanten. Und die Bänder werden nach oben hin breiter: 160 m ist 190 kHz breit, 2 m schon 2 MHz, 70 cm ganze 10 MHz. Aus demselben Grund darf eine einzelne Aussendung oben mehr Bandbreite belegen als unten — oben ist einfach mehr Platz.
160 m
1810–2000 kHz
Beginnt bei 1810, nicht bei 1800. Bei 1850 wechselt die Leistungsgrenze der Klasse E.
80 m
3,5–3,8 MHz
Geteilt mit dem Seefunkdienst, beide auf primärer Basis.
40 m
7,0–7,2 MHz
Primärer Status. Außerhalb Europas reicht es bis 7,3 MHz.
30 m
10,1–10,15 MHz
Nur 50 kHz breit. Höchstens 800 Hz Bandbreite, kein Sprechfunk.
20 m
14,0–14,35 MHz
Das klassische DX-Band.
17 m
18,068–18,168 MHz
100 kHz breit, krumme Kanten.
15 m
21,0–21,45 MHz
Nicht 21,5 und nicht 21,35 — genau 21,45.
12 m
24,89–24,99 MHz
100 kHz breit, krumme Kanten.
10 m
28–29,7 MHz
Klasse N. Unterhalb 29 MHz höchstens 7 kHz Bandbreite.
6 m
50,0–52,0 MHz
Nicht bis 54 MHz — das gilt in anderen ITU-Regionen.
2 m
144–146 MHz
Klasse N. Nicht bis 148 MHz. Höchstens 40 kHz Bandbreite.
70 cm
430–440 MHz
Klasse N. 2 MHz Bandbreite, für AM-Fernsehen 7 MHz. Darin liegt der ISM-Bereich.
Primär heißt eigenes Recht. 40 m ist primär, 80 m gemeinsam mit dem Seefunk auch; 30 m und 135,7–137,8 kHz nicht.
Merken: Rechne den Bandnamen um: 300 geteilt durch die Meter ergibt ungefähr die Megahertz. Die Klasse N hat drei Bänder — 10 m, 2 m und 70 cm. Und die vier Bereichsnamen mit je einem Faktor zehn: MF bis 3 MHz, HF bis 30, VHF bis 300, UHF bis 3000.
VD701Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (RR) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?ab Klasse N
Nein, die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung.
Ja, weil die internationalen Regelungen der Radio Regulations (RR) auch in Deutschland gelten.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden.
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Richtig ist D: Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden.
Kniff: Die Radio Regulations binden die Staaten, nicht unmittelbar dich; nutzen darfst du ein Band erst, wenn die Zuweisung national umgesetzt ist. Zwei Antworten setzen die weltweite Zuweisung mit einer Erlaubnis gleich oder erfinden eine Anmeldung. Eine weitere beginnt richtig mit „Nein“, nennt dann aber die falsche Fundstelle.
Warum die anderen nicht stimmen:
Nein, die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung. – Richtiges Nein, falsche Quelle: für Funkamateure zählt die Anlage der Amateurfunkverordnung samt Mitteilungen der Behörde, nicht eine Verordnung über die Planaufstellung.
Ja, weil die internationalen Regelungen der Radio Regulations (RR) auch in Deutschland gelten. – Verwechselt die Bindung des Staates mit einer unmittelbaren Erlaubnis für den Einzelnen.
Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde. – Eine Anmeldung öffnet keine Bänder, die national nicht zugewiesen sind.
VD702Wo sind die für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereiche und die zugehörigen ausführlichen Nutzungsbedingungen zu finden?ab Klasse N
In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und ggf. weiteren Mitteilungen der BNetzA
Im Frequenzplan (FreqP)
In der Anlage zur Frequenzverordnung (FreqV)
In Artikel 5 der Radio Regulations (RR)
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Richtig ist A: In der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und ggf. weiteren Mitteilungen der BNetzA
Kniff: Gefragt sind die Bereiche und die ausführlichen Nutzungsbedingungen zugleich; beides zusammen steht nur in der Anlage der Amateurfunkverordnung, ergänzt um Mitteilungen der Behörde. Die anderen Antworten nennen Werke, die Frequenzen allen Funkdiensten zuordnen und dabei auf Amateurfunkbedingungen nicht eingehen.
Warum die anderen nicht stimmen:
Im Frequenzplan (FreqP) – Der Frequenzplan verteilt die Bereiche auf alle Funkdienste und Nutzungen; die Bedingungen für Funkamateure sind dort nicht ausgeführt.
In der Anlage zur Frequenzverordnung (FreqV) – Ebenfalls allgemeine Frequenzordnung und nicht Amateurfunkrecht.
In Artikel 5 der Radio Regulations (RR) – Die weltweite Zuweisungstabelle; sie kennt keine deutschen Klassen und Leistungsgrenzen.
VD703Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?ab Klasse N
Wenn eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten vorliegt
Wenn die Sendeleistung auf 4 W ERP bei FM und AM bzw. 12 W PEP bei SSB begrenzt wird
Wenn das Amateurfunkgerät vom Funkamateur so eingestellt wurde, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden
Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle unter keinen Umständen im CB-Funk-Bereich senden.
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Richtig ist D: Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle unter keinen Umständen im CB-Funk-Bereich senden.
Eine Frequenzzuteilung ist keine allgemeine Sendeerlaubnis, sondern die Erlaubnis für bestimmte Frequenzen. Wer zum Amateurfunkdienst zugelassen ist, darf deshalb nur in den Amateurfunkbändern senden; für die Frequenzen anderer Funkdienste gilt seine Zuteilung nicht. Daran ändert weder die Leistung noch die Einstellung des Geräts noch ein weiteres Papier etwas, denn es erlaubt nicht die Technik, sondern die Zuteilung.
Kniff: Die drei falschen Antworten verschieben die Frage auf die Technik oder auf ein zweites Papier, als ließe sich damit die eigene Zuteilung auf fremde Frequenzen ausdehnen. Prüfe deshalb nicht, was das Gerät kann, sondern welche Frequenzen dem Funkamateur zugeteilt sind. Hier ist ausnahmsweise die Antwort ohne jede Bedingung die richtige — bei Prüfungsfragen selten, aber an dieser Stelle folgerichtig.
Warum die anderen nicht stimmen:
Wenn eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten vorliegt – Eine Erlaubnis für CB-Funkgeräte gilt für CB-Funkgeräte; sie erweitert die Frequenzen nicht, die der Amateurfunkstelle zugeteilt sind.
Wenn die Sendeleistung auf 4 W ERP bei FM und AM bzw. 12 W PEP bei SSB begrenzt wird – Die Antwort macht die Leistung zum Maßstab; erlaubt oder verboten ist das Senden hier aber wegen der Frequenz, und die bleibt eine fremde.
Wenn das Amateurfunkgerät vom Funkamateur so eingestellt wurde, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden – Eine Einstellung am eigenen Gerät verschafft keine Zuteilung; selbst ein technisch passendes Gerät dürfte auf diesen Frequenzen nur mit der dafür bestehenden Zuteilung senden.
VD704Wie ist ein primärer Funkdienst laut Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?ab Klasse N
Die Unterteilung in primäre und sekundäre Funkdienste gilt nur für kommerzielle Funkstellen oder Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Amateurfunkstellen sind keine Funkstellen eines primären Funkdienstes, da der Amateurfunk nach den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) kein Sicherheitsfunkdienst ist.
Kommerzielle Funkstellen, Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind immer Funkstellen des primären Funkdienstes.
Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können.
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Richtig ist D: Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können.
Kniff: Die Definition sagt nur eines: ein primärer Funkdienst kann Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen. Es geht um das Verhältnis zweier Funkdienste in einem Band, nicht um die Art des Betreibers. Antworten, die nach kommerziell oder behördlich sortieren, verwechseln den Rang im Frequenzplan mit dem Zweck der Station.
Warum die anderen nicht stimmen:
Die Unterteilung in primäre und sekundäre Funkdienste gilt nur für kommerzielle Funkstellen oder Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. – Die Einteilung gilt für Funkdienste allgemein, den Amateurfunkdienst eingeschlossen.
Amateurfunkstellen sind keine Funkstellen eines primären Funkdienstes, da der Amateurfunk nach den Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) kein Sicherheitsfunkdienst ist. – Begründet den Rang mit dem Zweck; ob primär oder sekundär, entscheidet sich je Frequenzbereich und nicht an einer Einordnung als Sicherheitsfunkdienst.
Kommerzielle Funkstellen, Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind immer Funkstellen des primären Funkdienstes. – „Immer“ ist der Fehler: der Rang wird für jeden Frequenzbereich festgelegt und hängt nicht am Betreiber.
VD705Wie ist ein sekundärer Funkdienst laut Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?ab Klasse N
Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können.
Die Unterteilung in primäre und sekundäre Funkdienste gilt nur für kommerzielle Funkstellen oder Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Frequenzzuteilung zeitlich später erfolgte. Die Einteilung bedeutet nicht, dass der sekundäre Funkdienst dem primären Funkdienst nachgeordnet ist.
Ein sekundärer Funkdienst muss Störungen durch andere hinnehmen und kann die Störungen nicht an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur melden.
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Richtig ist A: Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können.
Kniff: Die Definition hat zwei Hälften: keine Störungen bei primären Funkstellen verursachen und selbst keinen Schutz verlangen können. Eine Antwort, die nur eine Hälfte bringt oder die Nachrangigkeit ausdrücklich verneint, ist nicht die Definition. Der Zeitpunkt der Zuteilung spielt keine Rolle.
Warum die anderen nicht stimmen:
Die Unterteilung in primäre und sekundäre Funkdienste gilt nur für kommerzielle Funkstellen oder Funkstellen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. – Auch der Amateurfunkdienst ist in manchen Bändern sekundär; die Einteilung betrifft alle Funkdienste.
Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Frequenzzuteilung zeitlich später erfolgte. Die Einteilung bedeutet nicht, dass der sekundäre Funkdienst dem primären Funkdienst nachgeordnet ist. – Deutet „sekundär“ zeitlich und verneint dann genau die Nachrangigkeit, die den Begriff ausmacht.
Ein sekundärer Funkdienst muss Störungen durch andere hinnehmen und kann die Störungen nicht an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur melden. – Hängt der Definition ein Meldeverbot an; kein Schutzanspruch gegenüber primären Funkdiensten heißt nicht, dass man sich an die Behörde nicht wenden darf.
VD706In welchem der genannten Frequenzbereiche hat der Amateurfunkdienst primären Status?ab Klasse N
7000–7200 kHz
10 100–10 150 kHz
135,7–137,8 kHz
1850–1890 kHz
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Richtig ist A: 7000–7200 kHz
Frequenzen werden nicht einem Dienst allein gegeben, sondern mehreren gleichzeitig — mit einer Rangordnung. Ein Dienst mit primärem Status hat ein eigenes Recht: er darf senden und muss Störungen durch andere nicht hinnehmen. Ein Dienst mit sekundärem Status darf dieselbe Frequenz benutzen, aber nur solange er den primären nicht stört, und er kann keinen Schutz verlangen. Wer also auf einem sekundären Band arbeitet, muss jederzeit weichen. Das ist keine Höflichkeit, sondern der Inhalt der Zuweisung.
Kniff: Primärer Status heißt: der Amateurfunkdienst hat dort ein eigenes Recht und muss niemandem weichen. Von den vier genannten Bereichen ist das 40-m-Band mit 7000 bis 7200 kHz derjenige. Die drei anderen sind gerade die bekannten Beispiele für das Gegenteil — sie sind dem Amateurfunk nur nachrangig zugeteilt.
Warum die anderen nicht stimmen:
10 100–10 150 kHz – Das 30-m-Band. Es kam später hinzu und ist dem Amateurfunk nur sekundär zugewiesen — hier muss man weichen.
135,7–137,8 kHz – Der Bereich weit unterhalb der Mittelwelle, nur gut 2 kHz breit. Auch er ist nicht primär.
1850–1890 kHz – Ein Teilstück des 160-m-Bandes, und nicht primär zugeteilt. Die Zahl 1850 kommt im Katalog an anderer Stelle vor: bis dorthin gilt für die Klasse E die Grenze von 100 W PEP.
VD707Das 80 m-Amateurfunkband ist unter anderem dem Amateurfunkdienst und dem Seefunkdienst auf primärer Basis zugewiesen. Unter welchen Umständen dürfen Sie in einer Amateurfunkverbindung fortfahren, wenn Sie erst nach Betriebsaufnahme bemerken, dass Ihre benutzte Frequenz auch von einer Küstenfunkstelle benutzt wird?ab Klasse N
Sie dürfen die Frequenz weiter benutzen, wenn aus der dauernd wiederholten, automatisch ablaufenden Morseaussendung klar hervorgeht, dass die Küstenfunkstelle keinen zweiseitigen Funkverkehr abwickelt, sondern offenbar nur die Frequenz belegt.
Sie dürfen die Frequenz unter keinen Umständen weiterbenutzen (außer im echten Notfall), da der Küstenfunkstelle eine feste Frequenz zugeteilt ist, die sie nicht verändern kann.
Sie dürfen die begonnene Funkverbindung mit Ihrer Gegenfunkstelle solange fortführen, bis Sie von der Küstenfunkstelle zum Frequenzwechsel aufgefordert werden.
Sie dürfen die Frequenz weiter benutzen, wenn der Standort Ihrer Amateurfunkstelle mehr als 200 km von einer Meeresküste entfernt ist und Sie weniger als 100 W Sendeleistung anwenden.
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Richtig ist B: Sie dürfen die Frequenz unter keinen Umständen weiterbenutzen (außer im echten Notfall), da der Küstenfunkstelle eine feste Frequenz zugeteilt ist, die sie nicht verändern kann.
Kniff: Primär heißt nicht allein. Im 80-m-Band sind Amateurfunkdienst UND Seefunkdienst primär — beide haben dort ein eigenes Recht. Wenn zwei gleichrangig sind, entscheidet die Beweglichkeit: die Küstenfunkstelle hat eine feste, ihr zugeteilte Frequenz und kann nicht ausweichen, der Funkamateur kann es mit einem Griff. Also weicht er.
Warum die anderen nicht stimmen:
Sie dürfen die Frequenz weiter benutzen, wenn aus der dauernd wiederholten, automatisch ablaufenden Morseaussendung klar hervorgeht, dass die Küstenfunkstelle keinen zweiseitigen Funkverkehr abwickelt, sondern offenbar nur die Frequenz belegt. – Auch eine automatische Kennung ist Betrieb der Küstenfunkstelle. Ob dort gerade ein Gespräch läuft, ändert an der Zuteilung der Frequenz nichts.
Sie dürfen die begonnene Funkverbindung mit Ihrer Gegenfunkstelle solange fortführen, bis Sie von der Küstenfunkstelle zum Frequenzwechsel aufgefordert werden. – Es gibt keine Aufforderungspflicht. Sobald man die Belegung bemerkt, ist man dran — nicht erst, wenn sich jemand beschwert.
Sie dürfen die Frequenz weiter benutzen, wenn der Standort Ihrer Amateurfunkstelle mehr als 200 km von einer Meeresküste entfernt ist und Sie weniger als 100 W Sendeleistung anwenden. – Entfernung und Leistung kommen in der Regel nicht vor. Auf Kurzwelle reichen wenige Watt über hunderte Kilometer — eine Abstandsregel wäre wirkungslos.
VD708Was besagt der Hinweis, dass der Frequenzbereich 433,05–434,79 MHz als ISM-Frequenzbereich zugewiesen ist?ab Klasse N
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen.
Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren.
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt.
Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen.
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Richtig ist C: Dieser Frequenzbereich wird für industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche oder ähnliche Anwendungen mitbenutzt.
Kniff: ISM steht für Industrial, Scientific and Medical. Der Hinweis sagt nur eines: in diesem Streifen mitten im 70-cm-Band senden auch andere Geräte — Funkthermometer, Fernbedienungen, medizinische Geräte. An der Zuweisung an den Amateurfunk ändert er nichts, weder am Rang noch an der Leistung. Man muss dort lediglich mit Störungen rechnen.
Warum die anderen nicht stimmen:
Dieser Frequenzbereich wird für industrielle Sender in Maschinen benutzt und ist für den Amateurfunkverkehr nur auf sekundärer Basis zugelassen. – Die Aufzählung ist zu eng — ISM ist mehr als Industrie — und den Rang des Amateurfunkdienstes setzt der Hinweis nicht herab.
Dieser Frequenzbereich wird von ISM-Geräten genutzt. Die Sendeleistungen im Amateurfunkdienst sind in diesem Frequenzbereich zu reduzieren. – Eine eigene Leistungsgrenze für den ISM-Streifen gibt es nicht. Die gilt im 70-cm-Band durchgehend.
Dieser Frequenzbereich wird für internationale Satellitenmessungen verwendet; hierdurch kann es zu Störungen im normalen Funkverkehr kommen. – Satellitenmessungen haben mit ISM nichts zu tun. Das S steht für scientific, nicht für satellite.
VD709Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 160 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
1800–1990 kHz
1810–2000 kHz
1800–1900 kHz
1805–1850 kHz
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Richtig ist B: 1810–2000 kHz
Kniff: Das 160-m-Band beginnt in Deutschland bei 1810 kHz, nicht bei den international oft genannten 1800. Und es endet glatt bei 2000 kHz. Zwei krumme Zahlen also an beiden Enden zu vermeiden: 1800 ist zu früh, alles unter 2000 zu früh Schluss.
Warum die anderen nicht stimmen:
1800–1990 kHz – Beide Kanten sind um 10 bzw. 190 kHz verschoben. 1800 kHz ist die international übliche Untergrenze, in Deutschland beginnt das Band erst bei 1810.
1800–1900 kHz – Fängt 10 kHz zu früh an und endet 100 kHz zu früh.
1805–1850 kHz – Nur 45 kHz breit. Die 1850 kHz sind eine Marke INNERHALB des Bandes — bis dorthin gilt für die Klasse E die Grenze von 100 W PEP. Das Bandende ist es nicht.
VD710Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 80 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
3,8–3,9 MHz
3,8–4 MHz
3,5–3,6 MHz
3,5–3,8 MHz
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Richtig ist D: 3,5–3,8 MHz
Kniff: 300 geteilt durch 80 ergibt 3,75 MHz — das Band muss also um 3,75 herum liegen. Es reicht von 3,5 bis 3,8 MHz, ist damit 300 kHz breit und schließt die 3,75 ein. Zwei der falschen Antworten beginnen bei 3,8, also genau dort, wo das Band aufhört.
Warum die anderen nicht stimmen:
3,8–3,9 MHz – Liegt vollständig über dem Band. Bei 3,8 MHz ist es zu Ende.
3,8–4 MHz – Ebenfalls komplett darüber, und 4 MHz liegt weit außerhalb.
3,5–3,6 MHz – Richtiger Anfang, aber nur 100 kHz breit. Das 80-m-Band ist dreimal so breit und endet bei 3,8 MHz.
VD711Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 40 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
7,1–7,5 MHz
7–7,2 MHz
7,1–7,3 MHz
7–7,3 MHz
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Richtig ist B: 7–7,2 MHz
Kniff: Das 40-m-Band reicht in Deutschland von 7,0 bis 7,2 MHz, ist also nur 200 kHz breit. Der Anfang ist glatt, das Ende die eigentliche Falle: außerhalb Europas reicht das Band bis 7,3 MHz, und diese Zahl steht deshalb in den Antworten.
Warum die anderen nicht stimmen:
7,1–7,5 MHz – Falscher Anfang und falsches Ende. 7,1 MHz liegt mitten im Band, 7,5 MHz weit außerhalb.
7,1–7,3 MHz – Keine der beiden Zahlen ist eine Bandkante: 7,1 liegt im Band, und bis 7,3 MHz reicht es nur außerhalb Europas.
7–7,3 MHz – Richtiger Anfang. Die 7,3 MHz gelten aber in anderen ITU-Regionen, in Deutschland ist bei 7,2 MHz Schluss.
VD712Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 30 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
10–10,25 MHz
10,1–10,25 MHz
10–10,15 MHz
10,1–10,15 MHz
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Richtig ist D: 10,1–10,15 MHz
Kniff: Das 30-m-Band ist mit 50 kHz das schmalste Kurzwellenband: 10,1 bis 10,15 MHz. Beide Kanten sind krumm, und das hat einen Grund — es ist eines der drei später hinzugekommenen schmalen Bänder. Wer 10,0 oder 10,25 liest, liegt schon deshalb falsch.
Warum die anderen nicht stimmen:
10–10,25 MHz – Beide Kanten falsch, und 250 kHz wären fünfmal die tatsächliche Breite.
10,1–10,25 MHz – Richtiger Anfang, aber das Band endet bei 10,15 MHz.
10–10,15 MHz – Richtiges Ende, aber das Band beginnt erst bei 10,1 MHz — genau darin liegt die Falle dieser Frage.
VD713Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 20 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
14–14,5 MHz
14–14,45 MHz
14–14,35 MHz
14–15 MHz
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Richtig ist C: 14–14,35 MHz
Kniff: Das 20-m-Band beginnt glatt bei 14 MHz und endet bei 14,35 MHz. Nur die Oberkante ist zu merken, und sie ist die kleinste der vier angebotenen: 14,35 vor 14,45, 14,5 und 15.
Warum die anderen nicht stimmen:
14–14,5 MHz – Um 150 kHz zu weit. 14,5 MHz gehört nicht mehr zum Band.
14–14,45 MHz – Nur 100 kHz zu weit — die knappste der falschen Antworten und deshalb die gefährlichste.
14–15 MHz – Viel zu breit. Ein Megahertz hat kein Kurzwellenband.
VD714Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 17 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
18,1–18,158 MHz
18,89–18,99 MHz
18,68–19,99 MHz
18,068–18,168 MHz
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist D: 18,068–18,168 MHz
Kniff: Das 17-m-Band ist eines der drei schmalen Bänder und hat entsprechend krumme Kanten: 18,068 bis 18,168 MHz, also genau 100 kHz. Merke die 68 — sie steht in beiden Zahlen, und die Oberkante ist die Unterkante plus 100 kHz.
Warum die anderen nicht stimmen:
18,1–18,158 MHz – Sieht plausibel aus, aber beide Kanten sind erfunden. Die Ziffern 68 fehlen am Anfang, und 18,158 ist nicht die Unterkante plus 100 kHz.
18,89–18,99 MHz – Die Breite von 100 kHz stimmt, die Lage nicht: 18,89 und 18,99 sind die Endziffern des 12-m-Bandes; dort heißt es aber 24,89 bis 24,99 MHz. Hier steht 18 davor statt 24.
18,68–19,99 MHz – Über ein Megahertz breit. Kein schmales Kurzwellenband ist das.
VD715Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 15 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
21–21,7 MHz
21–21,5 MHz
21–21,45 MHz
21–21,35 MHz
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: 21–21,45 MHz
Kniff: Das 15-m-Band beginnt glatt bei 21 MHz. Die Oberkante 21,45 MHz ist die einzige Zahl, die man wirklich lernen muss — und drei der vier Antworten bieten den richtigen Anfang an, sodass allein das Ende entscheidet.
Warum die anderen nicht stimmen:
21–21,7 MHz – Deutlich zu weit; 700 kHz breit wäre das Band nicht.
21–21,5 MHz – Nur 50 kHz zu weit — die knappste Falle.
21–21,35 MHz – 100 kHz zu kurz — die Endziffern 35 sind aus der Oberkante des 20-m-Bandes (14,35 MHz) übernommen.
VD716Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 12 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
24,068–24,168 MHz
24,168–24,99 MHz
24,89–24,99 MHz
24,89–25,168 MHz
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: 24,89–24,99 MHz
Kniff: Das 12-m-Band ist das dritte der schmalen Bänder: 24,89 bis 24,99 MHz, wieder genau 100 kHz. Beide Zahlen beginnen mit 24,9 — wer das behält, erkennt die richtige Antwort an der Symmetrie.
Warum die anderen nicht stimmen:
24,068–24,168 MHz – Die Ziffern 068 und 168 gehören zum 17-m-Band (18,068 bis 18,168 MHz), hier nur mit einer 24 davor.
24,168–24,99 MHz – Richtiges Ende, aber der Anfang ist aus dem 17-m-Band übernommen. Über 800 kHz breit wäre das Band nicht.
24,89–25,168 MHz – Richtiger Anfang, aber das Band endet bei 24,99 MHz. 25 MHz gehört nicht mehr dazu.
VD717Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 10 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
28–29 MHz
28–32 MHz
28–30,7 MHz
28–29,7 MHz
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Richtig ist D: 28–29,7 MHz
Kniff: Das 10-m-Band ist das breiteste Kurzwellenband der Klasse N: 28 bis 29,7 MHz, also 1,7 MHz. Der Anfang ist glatt, und die Oberkante bleibt unter 30 MHz — dort endet die Kurzwelle überhaupt. Eine Antwort über 30 MHz kann deshalb nicht stimmen.
Warum die anderen nicht stimmen:
28–29 MHz – 700 kHz zu kurz. Die 29 MHz sind eine Marke im Band — unterhalb davon gilt die Bandbreitengrenze von 7 kHz.
28–32 MHz – Über 30 MHz endet die Kurzwelle. Dort beginnt der VHF-Bereich, und dort liegt kein Kurzwellenband mehr.
28–30,7 MHz – Ebenfalls über die 30-MHz-Grenze hinaus. Die Ziffern 0,7 sind aus der richtigen Antwort übernommen, nur eine Stelle verschoben.
VD718Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 6 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
50,8–51,8 MHz
50,0–54,0 MHz
50,0–52,00 MHz
51,08–52,00 MHz
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Richtig ist C: 50,0–52,00 MHz
Kniff: Das 6-m-Band reicht in Deutschland von 50,0 bis 52,0 MHz. 300 geteilt durch 6 ergibt 50 MHz — hier trifft die Umrechnung die Unterkante sogar genau. Die Falle ist die 54: bis dorthin reicht das Band in anderen ITU-Regionen.
Warum die anderen nicht stimmen:
50,8–51,8 MHz – Beide Kanten erfunden, und nur ein Megahertz breit.
50,0–54,0 MHz – Richtiger Anfang. Die 54 MHz gelten aber in anderen ITU-Regionen — in Deutschland ist bei 52 MHz Schluss.
51,08–52,00 MHz – Richtiges Ende, aber der Anfang ist verschoben. Das Band beginnt glatt bei 50 MHz.
VD719Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 2 m-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
140–148 MHz
144–148 MHz
140–146 MHz
144–146 MHz
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Richtig ist D: 144–146 MHz
Kniff: Das 2-m-Band reicht von 144 bis 146 MHz, ist also 2 MHz breit. Beide Zahlen sind glatt. Die Falle ist die 148: bis dorthin reicht das Band in ITU-Region 2, also in Amerika.
Warum die anderen nicht stimmen:
140–148 MHz – Beide Kanten falsch. 140 MHz gehört keinem Amateurfunkband.
144–148 MHz – Richtiger Anfang. Die 148 MHz gelten in der ITU-Region 2, in Europa ist bei 146 MHz Schluss — das ist die häufigste Verwechslung bei diesem Band.
140–146 MHz – Richtiges Ende, aber der Anfang ist um 4 MHz zu früh.
VD720Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 70 cm-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
432–438 MHz
430–440 MHz
432–440 MHz
430–438 MHz
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Richtig ist B: 430–440 MHz
Kniff: Das 70-cm-Band reicht von 430 bis 440 MHz, also glatte 10 MHz. Beide Kanten enden auf Null, und das Band ist das breiteste, das die Klasse N hat. Drei der falschen Antworten setzen 432 oder 438 ein — das sind Marken im Band, keine Kanten.
Warum die anderen nicht stimmen:
432–438 MHz – Beide Zahlen liegen innerhalb des Bandes — bei 432 MHz etwa liegt der Telegrafiebereich. Bandkanten sind sie nicht.
432–440 MHz – Richtiges Ende, aber der Anfang ist 2 MHz zu hoch.
430–438 MHz – Richtiger Anfang, aber 2 MHz zu früh Schluss.
VD721Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 23 cm-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
1240–1290 MHz
1240–1300 MHz
1220–1290 MHz
1220–1300 MHz
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Richtig ist B: 1240–1300 MHz
Kniff: Das 23-cm-Band reicht von 1240 bis 1300 MHz. 300 geteilt durch 0,23 ergibt etwa 1300 MHz — die Umrechnung landet hier genau auf der Oberkante. Beide Kanten sind durch 20 teilbar und leicht zu behalten.
Warum die anderen nicht stimmen:
1240–1290 MHz – Richtiger Anfang, aber 10 MHz zu früh Schluss.
1220–1290 MHz – Beide Kanten um 20 bzw. 10 MHz verschoben.
1220–1300 MHz – Richtiges Ende, aber der Anfang ist 20 MHz zu früh.
VD722Welche Antwort enthält die richtige Anfangs- und Endfrequenz für das 13 cm-Amateurfunkband in Deutschland?ab Klasse N
2250–2340 MHz
2350–2520 MHz
2240–2300 MHz
2320–2450 MHz
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Richtig ist D: 2320–2450 MHz
Kniff: Das 13-cm-Band reicht von 2320 bis 2450 MHz. Beide Zahlen muss man lernen; die Umrechnung 300 geteilt durch 0,13 ergibt etwa 2300 MHz und führt nur in die Nähe. Hilfreich ist die Oberkante: 2450 MHz ist die Frequenz, auf der auch Mikrowellenöfen und WLAN arbeiten.
Warum die anderen nicht stimmen:
2250–2340 MHz – Liegt fast vollständig unter dem Band.
2350–2520 MHz – Beginnt 30 MHz zu hoch und reicht 70 MHz zu weit.
2240–2300 MHz – Liegt ganz unter dem Band — bei 2320 MHz fängt es erst an.
VD723In welchen Frequenzbereichen ist für Funkamateure mit Zulassung für die Klasse N Sendebetrieb erlaubt?ab Klasse N
7–7,2 MHz, 14–14,35 MHz, 1240–1300 MHz
Auf allen dem Amateurfunk in Deutschland zugewiesenen Kurzwellen-Frequenzbereichen
28–29,7 MHz, 144–146 MHz, 430–440 MHz
Auf allen dem Amateurfunk in Deutschland zugewiesenen Frequenzbereichen oberhalb der Kurzwelle
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Richtig ist C: 28–29,7 MHz, 144–146 MHz, 430–440 MHz
Kniff: Drei Bänder, und man kann sie sich an ihrer Lage merken: ein Kurzwellenband und zwei darüber. 10 m mit 28 bis 29,7 MHz, 2 m mit 144 bis 146 MHz, 70 cm mit 430 bis 440 MHz. Alles andere ist der Klasse N nicht zugeteilt — weder die übrige Kurzwelle noch das 23-cm-Band.
Warum die anderen nicht stimmen:
7–7,2 MHz, 14–14,35 MHz, 1240–1300 MHz – Drei richtige Bandgrenzen, aber die falschen Bänder: 40 m, 20 m und 23 cm darf die Klasse N nicht benutzen.
Auf allen dem Amateurfunk in Deutschland zugewiesenen Kurzwellen-Frequenzbereichen – Von der Kurzwelle hat die Klasse N nur das 10-m-Band. Und 2 m und 70 cm wären damit gar nicht erfasst, obwohl sie erlaubt sind.
Auf allen dem Amateurfunk in Deutschland zugewiesenen Frequenzbereichen oberhalb der Kurzwelle – Oberhalb der Kurzwelle darf die Klasse N nur 2 m und 70 cm, nicht etwa 23 cm oder 13 cm. Und das 10-m-Band liegt auf der Kurzwelle, wäre also ausgeschlossen.
VD724Wie hoch ist die maximal zulässige isotrope Strahlungsleistung (EIRP) für Funkamateure mit der Zulassungsklasse N im 2 m- und 70 cm-Band?ab Klasse N
100 W
10 W
25 W
5 W
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Richtig ist B: 10 W
Kniff: Die Klasse N darf auf 2 m und 70 cm 10 W EIRP strahlen. Gemeint ist die gestrahlte Leistung: was aus dem Gerät kommt, mal dem Gewinn der Antenne.
Warum die anderen nicht stimmen:
100 W – Das ist die Kurzwellengrenze der Klasse E, nicht die der Klasse N.
25 W – Diese Zahl kommt in den Leistungsgrenzen des Amateurfunks nicht vor.
5 W – Das ist die typische Senderleistung eines Handfunkgeräts — und die Grenze der Klasse E über 1300 MHz. Als EIRP-Grenze der Klasse N ist sie zu niedrig.
VD725Sie sind Inhaber einer Zulassung für den Amateurfunkdienst der Klasse N und nutzen ein Funkgerät mit 5 W Senderausgangsleistung. Dürfen Sie bei Sendebetrieb im 2 m-Band eine direkt angeschlossene Antenne mit Gewinnfaktor 2,5 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler (entspricht 4,0 dBi Gewinn) verwenden?ab Klasse N
Ja, da die Senderausgangsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet.
Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf.
Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt.
Ja, sofern es sich um ein Handfunkgerät handelt.
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Richtig ist C: Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt.
Kniff: Rechne nach: 5 W am Gerät, Antennengewinn Faktor 2,5 — das sind 12,5 W EIRP. Mehr als 10, also nicht erlaubt. Entscheidend ist nie die Leistung am Gerät allein, sondern das Produkt aus Leistung und Gewinn.
Warum die anderen nicht stimmen:
Ja, da die Senderausgangsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet. – Der Grenzwert gilt nicht für die Senderausgangsleistung, sondern für die gestrahlte. 5 W mal 2,5 sind 12,5 W EIRP.
Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf. – Antennen mit Gewinn sind erlaubt. Nur muss die Leistung so weit herunter, dass am Ende nicht mehr als 10 W EIRP herauskommen.
Ja, sofern es sich um ein Handfunkgerät handelt. – Die Bauart des Geräts ändert am Grenzwert nichts. 10 W EIRP gelten überall.
VD726Sie sind Inhaber einer Zulassung für den Amateurfunkdienst der Klasse N und nutzen ein Funkgerät mit 5 W Senderausgangsleistung. Dürfen Sie bei Sendebetrieb im 2 m-Band eine direkt angeschlossene Antenne mit Gewinnfaktor 1,8 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler (entspricht 2,6 dBi Gewinn) verwenden?ab Klasse N
Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt.
Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf
Ja, außer wenn die Amateurfunkstelle ortsfest betrieben wird.
Ja, da die Strahlungsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet.
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Richtig ist D: Ja, da die Strahlungsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet.
Kniff: Dieselbe Rechnung wie eben, nur mit anderem Gewinn: 5 W mal 1,8 sind 9 W EIRP. Unter 10, also erlaubt. Die beiden Fragen sind ein Paar — nur die Zahl entscheidet.
Warum die anderen nicht stimmen:
Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt. – 5 W mal 1,8 sind 9 W. Das bleibt unter 10 W EIRP.
Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf – Gewinnantennen sind der Klasse N nicht verboten. Begrenzt ist nur, was am Ende gestrahlt wird.
Ja, außer wenn die Amateurfunkstelle ortsfest betrieben wird. – Für die 10 W EIRP macht es keinen Unterschied, ob die Station ortsfest steht oder nicht. Die Unterscheidung ortsfest oder nicht gehört zum Personenschutz, nicht zur Leistungsgrenze.
VD727Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klasse E im Frequenzbereich 1810–1850 kHz?ab Klasse N
Maximal 75 W PEP
Maximal 100 W PEP
Maximal 750 W PEP
Maximal 10 W PEP
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Richtig ist B: Maximal 100 W PEP
Kniff: Kurzwelle und Klasse E heißt 100 W PEP — auf allen Kurzwellenbändern, die die Klasse E darf, also auch im 160-m-Band. Die 75 W gehören zu 2 m und 70 cm, nicht hierher.
Warum die anderen nicht stimmen:
Maximal 75 W PEP – Die 75 W sind die Grenze der Klasse E auf 2 m und 70 cm. 1810 bis 1850 kHz ist Kurzwelle, dort gelten 100 W PEP.
Maximal 750 W PEP – Das ist die Grenze der Klasse A.
Maximal 10 W PEP – Die 10 W gehören zur Klasse N — und dort als EIRP, nicht als PEP.
VD728Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 3,5–3,8 MHz?ab Klasse N
75 W PEP
750 W PEP
100 W PEP
150 W PEP
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Richtig ist B: 750 W PEP
Kniff: 3,5 bis 3,8 MHz ist das 80-m-Band, und die Klasse A darf dort wie fast überall 750 W PEP. Merke die Ausnahmen, nicht die Regel: nur 30 m und alles über 1300 MHz liegen darunter.
Warum die anderen nicht stimmen:
75 W PEP – Das ist die Grenze der Klasse A oberhalb 1300 MHz, nicht auf 80 m.
100 W PEP – Das ist die Grenze der Klasse E.
150 W PEP – Die 150 W gelten der Klasse A nur im 30-m-Band, 10,1 bis 10,15 MHz.
VD729Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5–3,8 MHz?ab Klasse N
Maximal 10 W PEP für beide Klassen
Maximal 750 W PEP für beide Klassen
Maximal 150 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E
Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
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Richtig ist D: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
Kniff: Zwei Klassen in einer Antwort: A siebenhundertfünfzig, E hundert. Auf Kurzwelle stimmt dieses Paar fast immer — nur im 30-m-Band hat A 150 W.
Warum die anderen nicht stimmen:
Maximal 10 W PEP für beide Klassen – Die 10 W gehören zur Klasse N, und dort als EIRP.
Maximal 750 W PEP für beide Klassen – 750 W darf nur die Klasse A. Die Klasse E bleibt bei 100 W PEP.
Maximal 150 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E – Beide Zahlen stehen an der falschen Stelle: die 150 W gelten der Klasse A nur auf 30 m, und die 10 W gehören überhaupt zur Klasse N.
VD730Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1–10,15 MHz?ab Klasse N
75 W PEP
250 W PEP
150 W PEP
750 W PEP
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Richtig ist C: 150 W PEP
Kniff: 10,1 bis 10,15 MHz ist das 30-m-Band — nur 50 kHz breit, geteilt mit anderen Funkdiensten. Deshalb ist es die eine Kurzwellen-Ausnahme: die Klasse A darf hier 150 W PEP statt 750.
Warum die anderen nicht stimmen:
75 W PEP – Die 75 W gelten der Klasse A erst oberhalb 1300 MHz.
250 W PEP – Diese Zahl kommt in den Leistungsgrenzen nicht vor.
750 W PEP – Das ist die Regel auf den übrigen Kurzwellenbändern. Gerade das 30-m-Band ist davon ausgenommen.
VD731Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14,000–14,350 MHz und 18,068–18,168 MHz?ab Klasse N
75 W PEP
750 W PEP
250 W PEP
150 W PEP
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Richtig ist B: 750 W PEP
Kniff: 14,000 bis 14,350 MHz ist das 20-m-Band, 18,068 bis 18,168 MHz das 17-m-Band. Beide sind normale Kurzwellenbänder, also 750 W PEP für die Klasse A.
Warum die anderen nicht stimmen:
75 W PEP – Die 75 W gelten der Klasse A erst oberhalb 1300 MHz.
250 W PEP – Diese Zahl kommt in den Leistungsgrenzen nicht vor.
VD732Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21,000–21,450 MHz und 24,890–24,990 MHz?ab Klasse N
75 W PEP
150 W PEP
750 W PEP
250 W PEP
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Richtig ist C: 750 W PEP
Kniff: 21 MHz ist das 15-m-Band, 24,89 MHz das 12-m-Band — wieder gewöhnliche Kurzwelle, also 750 W PEP für die Klasse A. Bei allen diesen Fragen lohnt es, zuerst nach der Ausnahme zu suchen: steht 10,1 MHz da, sind es 150 W, sonst 750.
Warum die anderen nicht stimmen:
75 W PEP – Die 75 W gelten der Klasse A erst oberhalb 1300 MHz.
150 W PEP – Die 150 W gelten nur im 30-m-Band.
250 W PEP – Diese Zahl kommt in den Leistungsgrenzen nicht vor.
VD733Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21,000–21,450 MHz und 28,000–29,700 MHz?ab Klasse N
Maximal 100 W PEP für beide Klassen
Maximal 100 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E
Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
Maximal 200 W PEP für beide Klassen
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Richtig ist C: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
Kniff: 21 MHz ist das 15-m-, 28 MHz das 10-m-Band. Beides Kurzwelle, also das gewohnte Paar: A siebenhundertfünfzig, E hundert.
Warum die anderen nicht stimmen:
Maximal 100 W PEP für beide Klassen – 100 W ist die Grenze der Klasse E. Die Klasse A darf hier 750 W PEP.
Maximal 100 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E – Beide Zahlen sind eine Stufe zu niedrig — das wären die Grenzen von E und N.
Maximal 200 W PEP für beide Klassen – Diese Zahl kommt in den Leistungsgrenzen nicht vor.
VD734Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klasse A und E in den Frequenzbereichen 144–146 MHz und 430–440 MHz?ab Klasse N
Maximal 750 W PEP für beide Klassen
Maximal 10 W PEP für beide Klassen
Maximal 100 W PEP für Klasse A und 50 W PEP für Klasse E
Maximal 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E
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Richtig ist D: Maximal 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E
Kniff: Hier ist es NICHT das Kurzwellen-Paar. 144 bis 146 MHz ist 2 m, 430 bis 440 MHz ist 70 cm — und dort hat die Klasse E nur 75 W PEP statt 100. Die 75 ist die Zahl, an der man 2 m und 70 cm erkennt.
Warum die anderen nicht stimmen:
Maximal 750 W PEP für beide Klassen – 750 W darf nur die Klasse A.
Maximal 10 W PEP für beide Klassen – Die 10 W gehören zur Klasse N, und dort als EIRP.
Maximal 100 W PEP für Klasse A und 50 W PEP für Klasse E – Die Klasse A darf auch hier 750 W. Und die Klasse E hat auf 2 m und 70 cm 75 W, nicht 50 — die 50 W ERP sind die Grenze der Relaisfunkstelle.
VD735Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240–1300 MHz?ab Klasse N
750 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247–1263 MHz
250 W PEP
100 W PEP
75 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247–1263 MHz
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Richtig ist A: 750 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247–1263 MHz
Kniff: Das 23-cm-Band hat eine Sonderregel: 750 W PEP wie überall, aber im schmalen Streifen 1247 bis 1263 MHz nur 5 W EIRP, weil dort Satellitennavigation empfangen wird. Von den beiden Antworten mit dieser Sonderregel ist die mit 750 W die richtige.
Warum die anderen nicht stimmen:
250 W PEP – Diese Zahl kommt in den Leistungsgrenzen nicht vor, und die Sonderregel für 1247 bis 1263 MHz fehlt.
100 W PEP – Das ist die Grenze der Klasse E auf Kurzwelle.
75 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247–1263 MHz – Die Sonderregel stimmt, die Hauptzahl nicht: 75 W PEP gelten der Klasse A erst oberhalb 1300 MHz. Das 23-cm-Band endet bei 1300 MHz und hat noch 750 W.
VD736Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?ab Klasse N
150 W PEP
75 W PEP
750 W PEP
100 W PEP
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Richtig ist B: 75 W PEP
Kniff: Oberhalb 1300 MHz endet die 750-W-Regel: die Klasse A darf dort 75 W PEP. Sieben-fünf ist die Zahl für „ganz oben“ — und zugleich die Zahl der Klasse E auf 2 m und 70 cm. Wer sich das eine merkt, hat das andere mit.
Warum die anderen nicht stimmen:
150 W PEP – Die 150 W gelten nur im 30-m-Band auf Kurzwelle.
750 W PEP – Das gilt bis 1300 MHz. Darüber sind es 75 W.
100 W PEP – Das ist die Grenze der Klasse E auf Kurzwelle.
VD737Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse E in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?ab Klasse N
Maximal 1 W PEP
Maximal 5 W PEP
Maximal 100 W PEP
Maximal 75 W PEP
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Richtig ist B: Maximal 5 W PEP
Kniff: Oberhalb 1300 MHz hat die Klasse A 75 W PEP und die Klasse E 5 W PEP. Die 5 W sind der kleinste PEP-Wert im ganzen Katalog.
Warum die anderen nicht stimmen:
Maximal 1 W PEP – Diese Zahl kommt in den Leistungsgrenzen nicht vor.
Maximal 100 W PEP – Das ist die Grenze der Klasse E auf Kurzwelle, nicht über 1300 MHz.
Maximal 75 W PEP – Die 75 W gelten dort der Klasse A. Die Klasse E darf 5 W PEP.
VD738In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz?ab Klasse N
135,7–137,8 kHz, 472–479 kHz und 10 100–10 150 kHz
18 068–18 168 kHz und 24 890–24 990 kHz
7000–7100 kHz und 14 000–14 350 kHz
1810–2000 kHz, 3500–3800 kHz und 7000–7200 kHz
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Richtig ist A: 135,7–137,8 kHz, 472–479 kHz und 10 100–10 150 kHz
Die erlaubte Bandbreite einer einzelnen Aussendung richtet sich danach, wie viel Platz das Band hat und wer es sonst noch nutzt. Ein Band von 50 kHz Breite wäre mit ein paar SSB-Verbindungen von 2,7 kHz schon voll, deshalb ist dort nur Telegrafie mit einigen hundert Hertz erlaubt. Je höher man kommt, desto breiter die Bänder und desto größer die erlaubte Bandbreite — bis zu ganzen Megahertz im 70-cm-Band, wo sogar Fernsehen möglich ist. Die Regel ist also keine Willkür, sondern eine Platzfrage.
Kniff: Die Frage nach den 800 Hz ist die Frage nach den drei engsten Bereichen: 135,7 bis 137,8 kHz, 472 bis 479 kHz und 10,1 bis 10,15 MHz. Die ersten zwei sind nur 2 bzw. 7 kHz breit, der dritte 50 kHz — das schmalste Kurzwellenband. In 800 Hz passt Telegrafie, aber kein Sprechfunk; deshalb hört man auf 30 m keine Stimme.
Warum die anderen nicht stimmen:
18 068–18 168 kHz und 24 890–24 990 kHz – Das 17-m- und das 12-m-Band. Sie sind ebenfalls schmal, aber mit 100 kHz jeweils gut hundertmal breiter als die drei genannten — dort ist Sprechfunk erlaubt.
7000–7100 kHz und 14 000–14 350 kHz – Der untere Teil des 40-m-Bandes und das ganze 20-m-Band. Beide sind viel breiter, und in beiden wird in SSB gesprochen.
1810–2000 kHz, 3500–3800 kHz und 7000–7200 kHz – Die drei untersten vollen Bänder — 160 m, 80 m und 40 m. Mit 190 bis 300 kHz Breite haben sie nichts mit 800 Hz zu tun.
VD739In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?ab Klasse N
10 100–10 150 kHz
135,7–137,8 kHz
28 000–29 700 kHz
3500–3800 kHz
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist D: 3500–3800 kHz
Kniff: 2,7 kHz ist genau das, was eine SSB-Sprechverbindung braucht — es ist der Normalfall auf den Kurzwellenbändern. Gesucht ist also ein gewöhnliches Kurzwellenband, und von den vier Antworten ist nur eine das: 3500 bis 3800 kHz, das 80-m-Band.
Warum die anderen nicht stimmen:
10 100–10 150 kHz – Das 30-m-Band. Dort sind nur 800 Hz erlaubt — es ist mit 50 kHz zu schmal für Sprechfunk.
135,7–137,8 kHz – Dieser Bereich ist gut 2 kHz breit. In ihm hätte eine einzige Aussendung von 2,7 kHz überhaupt keinen Platz.
28 000–29 700 kHz – Das 10-m-Band. Dort ist mehr erlaubt als 2,7 kHz — unterhalb 29 MHz sind es 7 kHz.
VD740In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?ab Klasse N
10 100–10 150 kHz
14 000–14 350 kHz
28 000–29 000 kHz
21 000–21 450 kHz
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Richtig ist C: 28 000–29 000 kHz
Kniff: 7 kHz ist mehr als SSB braucht und weniger als FM: es ist die Grenze im unteren Teil des 10-m-Bandes, 28000 bis 29000 kHz. Die Zahl passt zum Band — 10 m ist mit 1,7 MHz das breiteste Kurzwellenband und hat deshalb auch die größte Bandbreite.
Warum die anderen nicht stimmen:
10 100–10 150 kHz – Das 30-m-Band mit 800 Hz — der engste Wert überhaupt.
14 000–14 350 kHz – Das 20-m-Band. Dort gilt der übliche Kurzwellenwert von 2,7 kHz.
21 000–21 450 kHz – Das 15-m-Band, ebenfalls mit dem üblichen Kurzwellenwert.
VD741In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz?ab Klasse N
430–440 MHz
7000–7200 kHz
1240–1300 MHz
144–146 MHz
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist D: 144–146 MHz
Kniff: 40 kHz ist rund fünfzehnmal so viel wie auf Kurzwelle — das kann nur ein Band oberhalb davon sein. Von den vier Antworten sind drei Kurzwellen- oder noch höhere Bänder; gesucht ist 144 bis 146 MHz, das 2-m-Band. Dort passt FM mit seinen 12 bis 16 kHz bequem hinein.
Warum die anderen nicht stimmen:
430–440 MHz – Das 70-cm-Band ist noch breiter und erlaubt deshalb noch mehr: 2 MHz.
7000–7200 kHz – Das 40-m-Band. Auf Kurzwelle sind es 2,7 kHz, nicht 40.
1240–1300 MHz – Das 23-cm-Band. Es liegt noch höher als 70 cm, und die 40 kHz sind der Wert des 2-m-Bandes.
VD742In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz?ab Klasse N
2320–2450 MHz
3400–3475 MHz
10,0–10,5 GHz
430–440 MHz
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist D: 430–440 MHz
Kniff: Zwei Megahertz für eine einzige Aussendung, und sieben für amplitudenmoduliertes Fernsehen — so viel Platz gibt es nur, wo das Band selbst breit ist. Gesucht ist 430 bis 440 MHz: das 70-cm-Band ist 10 MHz breit, und die 2 MHz sind genau ein Fünftel davon.
Warum die anderen nicht stimmen:
2320–2450 MHz – Das 13-cm-Band. Es liegt oberhalb von 70 cm; die Werte 2 MHz und 7 MHz gehören zu 430 bis 440 MHz.
3400–3475 MHz – Ein Bereich oberhalb des 13-cm-Bandes, nicht das gesuchte Band.
10,0–10,5 GHz – Ein Bereich im Gigahertzgebiet. Vom amplitudenmodulierten Fernsehen mit 7 MHz ist im Katalog beim 70-cm-Band die Rede, nicht hier.
Fragen und Abbildungen: Prüfungsfragenkatalog der Bundesnetzagentur, 3. Auflage (gültig seit 24. Juni 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Antworten sind gemischt. Erklärungen, Lösungswege und Begriffsblätter: Amateurfunk-Trainer.