Abschnitt 1.4.2 · Amateurfunkverordnung (AFuV) · Kenntnisse von Vorschriften. 8 Fragen, ab Klasse N, jede mit Erklärung.
Auf dieser Seite stehen alle 8 Prüfungsfragen zum Thema Rufzeichen und Rufzeichenanwendung (Kapitel „Amateurfunkverordnung (AFuV)“). Überlege erst selbst und klappe dann die Lösung auf: Dort steht der Lösungsweg und bei jeder falschen Antwort, welcher Denkfehler dahintersteckt.
Die Fragen gehören zum Prüfungsteil Kenntnisse von Vorschriften. Sie kommen ab der Klasse N vor. Die Markierung an jeder Frage zeigt, ab welcher Klasse sie gilt.
Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?
RR (ITU)
weltweit
Radio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionen
drei
1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPT
Europa, Empfehlung
T/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARU
Verband, keine Behörde
Die Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSI
Gerätenormen
Technische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuG
Gesetz
Wer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuV
Verordnung
Die Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKG
Gesetz darüber
Rahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFV
Verordnung
Mensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVG
Gesetz
Gerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzA
Behörde
Führt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAG
Gesetz
Funkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSG
Gesetz
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilung
immer nötig
Jede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.
Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.
Ein Rufzeichen ist kein Name, sondern eine Zulassung zum Vorlesen. Jeder Teil trägt eine Auskunft, und die STELLE sagt, welche: was VOR dem eigenen Rufzeichen steht, nennt den Ort — den Kenner des Gastlandes, wenn man im Ausland funkt. Was DAHINTER steht, sagt etwas über diese Aussendung: unterwegs, tragbar, fernbedient, in Ausbildung. Und das Rufzeichen selbst — Buchstabenpaar, Ziffer, Suffix — sagt, wer sendet und mit welcher Berechtigung. Wer diese Ordnung kennt, erkennt die falschen Antworten daran, dass die beiden Hälften vertauscht sind. Und warum überhaupt genannt werden muss: das Rufzeichen ist das einzige Merkmal, an dem man eine Amateurfunkstelle erkennt — nicht die Frequenz, nicht die Sendeart. Nur weil jede Aussendung zuzuordnen ist, bekommt der Amateurfunkdienst seine Frequenzen überhaupt. Deshalb am Anfang, am Ende und mindestens alle zehn Minuten; deshalb das internationale Buchstabieralphabet; und deshalb ist ein Rufzeichen zugeteilt und nicht besessen — einen Anspruch auf ein bestimmtes gibt es nicht.
Aufbau
Präfix, Ziffer, Suffix
Zwei Buchstaben Landeskenner, eine Ziffer, dann zwei oder drei Buchstaben.
DL1 bis DL9
Klasse A
Personengebunden, zwei- oder dreistelliges Suffix.
DO1 bis DO9
Klasse E
Personengebunden, zwei- oder dreistelliges Suffix.
DN9
Klasse N
Personengebunden.
Null nach dem Präfix
Klubstation
DA0ABC, DL0XK. Das Buchstabenpaar sagt dabei weiter die Klasse: DL0 ist Klasse A.
DA5
besondere experimentelle Studien
Nach § 16 Absatz 2 AFuV. Nicht mit DA0 verwechseln — dort macht die Null die Klubstation.
DP0
exterritorial, Klasse A
Stationen außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets.
Suffix bis 7 Zeichen
zu besonderen Anlässen
Darf Ziffern enthalten, muss mit einem Buchstaben enden. Beispiel DL250 BTHVN.
Zuteilungsarten
drei
Personengebunden, für fernbediente und automatisch arbeitende Stellen, Klubstation.
Anspruch
keiner
Auf ein bestimmtes Rufzeichen gibt es kein Recht — auch nicht auf ein früher zugeteiltes.
Nennung
Anfang, Ende, alle 10 Minuten
Nicht nur auf Verlangen und nicht alle 15 Minuten.
Buchstabieren
international, Radio Regulations
Anhang 14 der Radio Regulations. Nicht DIN 5009 und nichts Europäisches.
Erkennungsmerkmal
das Rufzeichen
Nicht die Frequenz, nicht die Sendeart, nicht die Modulation.
/m
Landfahrzeug ODER Binnengewässer
Beweglich, aber nicht auf See.
/mm
Wasserfahrzeug auf See
maritime mobile. Das zweite m macht das Meer.
/p
vorübergehend ortsfest oder tragbar
portabel.
/R oder /Remote
Remote-Betrieb
Nicht /F, nicht /FB, nicht /RB.
/T oder /Trainee
Ausbildungsfunkbetrieb
/Trainee im Sprechfunk, /T in Telegrafie und digital. Immer HINTEN, auch bei Klubstationen.
Gastkenner/eigenes
CEPT im Ausland
HB9/DL9MJ in der Schweiz. Mit CEPT-Novice HB3/DO7PR — der Gastkenner zeigt die Klasse.
MO, MOE, MOI, MOS, MOH, MO5
Peilsender
Die Endung zählt die Punkte: E ist einer, I zwei, S drei, H vier, 5 fünf.
Merken: Ort vorne, Umstand hinten. HB9/DL9MJ heißt: in der Schweiz, deutsche Station. DL1PZ/Trainee heißt: diese Station, gerade in Ausbildung. Die Null nach dem Buchstabenpaar macht eine Klubstation. Und im Sprechfunk /Trainee, in Telegrafie und digital das kurze /T.
VD201In welchem Regelwerk sind die Vorgaben für die Bildung von Rufzeichen für den Amateurfunkdienst in Deutschland zu finden?ab Klasse N
In den Radio Regulations (RR) der ITU
Im Bundesgesetzblatt (BGBl)
Im Rufzeichenplan der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Im Amateurfunkgesetz (AFuG)
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Im Rufzeichenplan der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Kniff: Hier liegen drei Ebenen übereinander: weltweit werden die Präfixblöcke an die Staaten verteilt, das Gesetz sagt, dass Rufzeichen zugeteilt werden, und wie ein deutsches Rufzeichen aufgebaut ist, legt die Behörde in ihrem Rufzeichenplan fest. Gefragt ist die Bildung, also der Aufbau — das ist die Ebene des Vollzugs.
Warum die anderen nicht stimmen:
In den Radio Regulations (RR) der ITU – Dort stehen die Präfixblöcke der Staaten, nicht der Aufbau deutscher Amateurfunkrufzeichen.
Im Bundesgesetzblatt (BGBl) – Das Bundesgesetzblatt ist ein Verkündungsblatt für Gesetze und Verordnungen und selbst kein Regelwerk zur Rufzeichenbildung.
Im Amateurfunkgesetz (AFuG) – Das Gesetz regelt, dass und an wen zugeteilt wird; die Systematik der Rufzeichen ist eine Einzelheit darunter.
Richtig ist A: Personengebundene Rufzeichen, Rufzeichen für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Klubstationsrufzeichen
Kniff: Drei Arten, und sie unterscheiden sich danach, WER oder WAS das Rufzeichen bekommt: eine Person, eine Station ohne Bediener (fernbedient oder automatisch), oder ein Klub. Die falschen Antworten setzen jeweils eine erfundene vierte Art ein, und man erkennt sie daran, dass sie keine dieser drei Fragen beantwortet.
Warum die anderen nicht stimmen:
Personengebundene Rufzeichen, Rufzeichen für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Mobilfunkrufzeichen – Mobilbetrieb wird durch den Zusatz /m gekennzeichnet, nicht durch eine eigene Rufzeichenart. Das Rufzeichen bleibt dasselbe.
Personengebundene Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen – Familienrufzeichen gibt es nicht. Jedes Familienmitglied braucht seine eigene Zulassung.
Personengebundene Rufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Contestrufzeichen – Contestrufzeichen sind keine eigene Art. Im Contest funkt man unter dem Rufzeichen, das man hat — oft dem einer Klubstation.
VD203Wie werden personengebundene deutsche Amateurfunkrufzeichen gebildet? Sie bestehen aus ...ab Klasse N
einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Präfix.
einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
einem 1-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer oder zwei Ziffern und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), zwei Ziffern und einem 2- oder 3-buchstabigen Präfix.
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Richtig ist B: einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
Kniff: Drei Teile in dieser Reihenfolge: Präfix, Ziffer, Suffix. Der Landeskenner steht immer VORN — deshalb heißt er Präfix —, und er hat bei deutschen Rufzeichen zwei Buchstaben. Dann eine Ziffer, dann zwei oder drei Buchstaben. Zwei der falschen Antworten nennen den Landeskenner ein Suffix, und damit sind sie schon erledigt.
Warum die anderen nicht stimmen:
einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Präfix. – Präfix und Suffix sind vertauscht. Ein Präfix steht vorn, ein Suffix hinten — der Landeskenner steht vorn.
einem 1-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer oder zwei Ziffern und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Suffix. – Die Reihenfolge stimmt, die Längen nicht: das deutsche Präfix hat zwei Buchstaben, es folgt genau eine Ziffer, und das Suffix hat zwei oder drei Buchstaben.
einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), zwei Ziffern und einem 2- oder 3-buchstabigen Präfix. – Vertauscht und mit einer Ziffer zu viel.
VD204Warum ist „DL250BTHVN“ ein zulässiges deutsches Amateurfunkrufzeichen?ab Klasse N
Weil der Rufzeichenplan zu besonderen allgemeinen Anlässen auch Rufzeichen mit bis zu 7 Zeichen langem Suffix vorsieht, der Ziffern enthalten kann und mit einem Buchstaben endet.
Weil dies in einer Sonderverfügung der Bundesnetzagentur aufgrund besonderen historischen Anlass mit internationaler Wirkung festgelegt wurde.
Weil an bestimmte öffentliche Stellen, wie z. B. Kunst- und Kultureinrichtungen, besondere Rufzeichen mit mindestens 3 Ziffern ausgegeben werden.
Weil für besonders verdiente Funkamateure auch personengebundene Rufzeichen ausgegeben werden, für die der Rufzeichenplan keine Anwendung findet.
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Richtig ist A: Weil der Rufzeichenplan zu besonderen allgemeinen Anlässen auch Rufzeichen mit bis zu 7 Zeichen langem Suffix vorsieht, der Ziffern enthalten kann und mit einem Buchstaben endet.
Kniff: Der Rufzeichenplan lässt zu besonderen Anlässen ein längeres Suffix zu — bis zu sieben Zeichen, es darf Ziffern enthalten und muss mit einem Buchstaben enden. „250 BTHVN“ erfüllt genau das. Es ist also keine Ausnahme und keine Sonderverfügung, sondern eine Regel, die im Plan selbst steht.
Warum die anderen nicht stimmen:
Weil dies in einer Sonderverfügung der Bundesnetzagentur aufgrund besonderen historischen Anlass mit internationaler Wirkung festgelegt wurde. – Eine Sonderverfügung braucht es nicht — der Rufzeichenplan sieht solche Rufzeichen ausdrücklich vor.
Weil an bestimmte öffentliche Stellen, wie z. B. Kunst- und Kultureinrichtungen, besondere Rufzeichen mit mindestens 3 Ziffern ausgegeben werden. – Es gibt keine Mindestzahl von Ziffern und keine Zuteilung an Einrichtungen. Der Plan regelt die LÄNGE des Suffixes, nicht den Empfänger.
Weil für besonders verdiente Funkamateure auch personengebundene Rufzeichen ausgegeben werden, für die der Rufzeichenplan keine Anwendung findet. – Der Rufzeichenplan gilt immer. Es gibt kein Rufzeichen außerhalb von ihm, auch nicht als Auszeichnung.
VD205Wann muss der Funkamateur sein Rufzeichen nennen?ab Klasse N
Am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten
Mindestens alle 15 Minuten während einer Funkverbindung
Auf Verlangen einer anderen am Funkverkehr beteiligten Funkstelle
Spätestens 5 Minuten nach einer ununterbrochenen Aussendung
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Richtig ist A: Am Anfang und am Ende jeder Funkverbindung sowie mindestens alle 10 Minuten
Kniff: Drei Gelegenheiten, und man kann sie sich als Rahmen denken: am Anfang, am Ende und unterwegs mindestens alle zehn Minuten. Die Zehn ist die Zahl, die man behalten muss — die falschen Antworten bieten fünfzehn Minuten, fünf Minuten oder gar keine feste Frist.
Warum die anderen nicht stimmen:
Mindestens alle 15 Minuten während einer Funkverbindung – Fünf Minuten zu lang, und Anfang und Ende fehlen ganz.
Auf Verlangen einer anderen am Funkverkehr beteiligten Funkstelle – Die Nennung ist keine Auskunft auf Nachfrage, sondern eine Pflicht von sich aus.
Spätestens 5 Minuten nach einer ununterbrochenen Aussendung – Die Frist gilt nicht ab dem Ende einer Aussendung, sondern laufend — und sie beträgt zehn Minuten.
VD206Welches Buchstabieralphabet ist nach der Verfügung 13/2005 bei der Nennung des Rufzeichens zur Identifikation einer Amateurfunkstation zu verwenden?ab Klasse N
Das englische Buchstabieralphabet der ITU-Konferenz in Madrid von 1932
Das europäische Buchstabieralphabet von 1992
Das deutsche Buchstabieralphabet nach DIN 5009
Das internationale Buchstabieralphabet nach den Radio Regulations (Anhang 14)
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Richtig ist D: Das internationale Buchstabieralphabet nach den Radio Regulations (Anhang 14)
Kniff: Gefragt ist das internationale Buchstabieralphabet aus Anhang 14 der Radio Regulations — Alfa, Bravo, Charlie. Das ist folgerichtig: der Amateurfunk ist ein weltweiter Funkdienst, und die Gegenstation im Ausland versteht kein deutsches Alphabet.
Warum die anderen nicht stimmen:
Das englische Buchstabieralphabet der ITU-Konferenz in Madrid von 1932 – Ein älteres Alphabet, das heute nicht mehr gilt. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der Radio Regulations.
Das europäische Buchstabieralphabet von 1992 – Ein europäisches Buchstabieralphabet gibt es nicht. Der Amateurfunk ist weltweit geregelt.
Das deutsche Buchstabieralphabet nach DIN 5009 – Das mit Anton, Berta, Cäsar. Im Inlandsverkehr hört man es, vorgeschrieben ist aber das internationale — sonst versteht die Gegenstation im Ausland nichts.
VD207Woran erkennt man eine Amateurfunkstelle im Funkbetrieb?ab Klasse N
An der verwendeten Sendeart
An der Modulation
Am Amateurfunkrufzeichen
Am benutzten Frequenzbereich
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Richtig ist C: Am Amateurfunkrufzeichen
Kniff: Am Rufzeichen, und nur daran. Alles andere könnte auch ein anderer Funkdienst tun: auf derselben Frequenz kann ein anderer Dienst zugeteilt sein, dieselbe Sendeart und dieselbe Modulation benutzen andere auch. Einzig das Rufzeichen ist einer Amateurfunkstelle zugeteilt — deshalb muss es genannt werden.
Warum die anderen nicht stimmen:
An der verwendeten Sendeart – SSB, FM und Telegrafie benutzen auch andere Funkdienste.
An der Modulation – Dasselbe Argument: eine Modulationsart ist kein Erkennungsmerkmal.
Am benutzten Frequenzbereich – Viele Amateurfunkbänder sind mit anderen Diensten geteilt — das 80-m-Band etwa mit dem Seefunkdienst. Aus der Frequenz allein folgt also nichts.
VD208Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens?ab Klasse N
Ja, wenn es noch nicht vergeben ist.
Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war.
Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen ist frei.
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Richtig ist C: Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
Kniff: Nein. Ein Rufzeichen wird zugeteilt, es wird nicht erworben — auch ein früher zugeteiltes begründet keinen Anspruch. Alle drei falschen Antworten bauen eine Bedingung ein, unter der es doch einen Anspruch geben soll; genau das ist der Punkt, den die Frage prüft.
Warum die anderen nicht stimmen:
Ja, wenn es noch nicht vergeben ist. – Ein Wunsch kann berücksichtigt werden, ein Anspruch entsteht daraus nicht — auch nicht bei einem freien Rufzeichen.
Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war. – Eine frühere Zuteilung wirkt nicht fort. Zurückgegebene Rufzeichen können anderen zugeteilt werden.
Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen ist frei. – Das Nein stimmt, die Ausnahme nicht. Persönliche Gründe begründen keinen Anspruch.
Fragen und Abbildungen: Prüfungsfragenkatalog der Bundesnetzagentur, 3. Auflage (gültig seit 24. Juni 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Antworten sind gemischt. Erklärungen, Lösungswege und Begriffsblätter: Amateurfunk-Trainer.