Start › Prüfungsfragen › Kenntnisse von Vorschriften › Telekommunikationsgesetz (TKG)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Abschnitt 1.5.1 · Weitere Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen · Kenntnisse von Vorschriften. 3 Fragen, ab Klasse N, jede mit Erklärung.

Auf dieser Seite stehen alle 3 Prüfungsfragen zum Thema Telekommunikationsgesetz (TKG) (Kapitel „Weitere Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen“). Überlege erst selbst und klappe dann die Lösung auf: Dort steht der Lösungsweg und bei jeder falschen Antwort, welcher Denkfehler dahintersteckt.

Die Fragen gehören zum Prüfungsteil Kenntnisse von Vorschriften. Sie kommen ab der Klasse N vor. Die Markierung an jeder Frage zeigt, ab welcher Klasse sie gilt.

▶ Diese 3 Fragen im Trainer üben

Im Lehrgang des DARC nachlesen (50ohm.de):

Wer regelt was

Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?

RR (ITU)weltweitRadio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionendrei1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPTEuropa, EmpfehlungT/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARUVerband, keine BehördeDie Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSIGerätenormenTechnische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuGGesetzWer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuVVerordnungDie Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKGGesetz darüberRahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFVVerordnungMensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVGGesetzGerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzABehördeFührt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAGGesetzFunkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSGGesetzTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilungimmer nötigJede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.

Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.

Zum Begriffsblatt im Lexikon →

Die 3 Fragen

VE101Enthält das Telekommunikationsgesetz (TKG) Regelungen, die auf den Amateurfunkdienst anwendbar sind?ab Klasse N

  1. Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Ja, alle Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
  3. Ja, einige Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
  4. Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Ja, einige Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.

Kniff: Neben dem eigenen Amateurfunkrecht bleibt der allgemeine Rahmen für alle Funkdienste bestehen, deshalb greifen einige, aber nicht alle Regelungen. Die falschen Antworten arbeiten mit den absoluten Wörtern „alle“, „ausdrücklich ausgeschlossen“ und „dafür gibt es ein eigenes Gesetz“. Spezialrecht verdrängt den Rahmen nicht, es tritt daneben.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. – Einen solchen Ausschluss gibt es nicht; das Telekommunikationsgesetz ordnet Frequenzen und Behördenaufgaben für alle Funkdienste.
  • Ja, alle Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. – Zu weit gegriffen: große Teile betreffen öffentliche Telekommunikationsdienste, die mit Amateurfunk nichts zu tun haben.
  • Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. – Setzt Spezialrecht gegen Rahmenrecht; Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung regeln die Einzelheiten, ersetzen aber nicht den allgemeinen Rahmen.

Mehr dazu: Wer regelt was

VE102Bedarf jede Frequenznutzung einer Frequenzzuteilung?ab Klasse N

  1. Erst ab 0,1 W ist eine Frequenzzuteilung erforderlich.
  2. Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung.
  3. Eine Frequenznutzung ist auch ohne Frequenzzuteilung zulässig.
  4. Es gibt Ausnahmen von der Notwendigkeit zur Frequenzzuteilung, z. B. die ISM-Frequenzen.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist B: Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung.

Kniff: Drei Antworten bauen eine Ausnahme ein: eine Leistungsschwelle, ein schlichtes „auch ohne“ und einen Frequenzbereich als Beispiel. Die Frage lässt dafür keinen Raum, sie fragt nach „jeder“ Frequenznutzung. Merke dir den Unterschied, an dem die Ausnahmen scheitern: dass man für manche Nutzungen kein eigenes Papier beantragen muss, heißt nicht, dass keine Zuteilung vorliegt.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • Erst ab 0,1 W ist eine Frequenzzuteilung erforderlich. – Eine Leistungsschwelle gibt es hier nicht; die Zuteilung hängt an der Nutzung der Frequenz und nicht an der Höhe der Leistung.
  • Eine Frequenznutzung ist auch ohne Frequenzzuteilung zulässig. – Das ist die genaue Umkehrung des Grundsatzes; Frequenzen ohne Zuteilung zu nutzen ist gerade der Tatbestand, der geahndet wird.
  • Es gibt Ausnahmen von der Notwendigkeit zur Frequenzzuteilung, z. B. die ISM-Frequenzen. – Hier wird „ohne eigenen Antrag“ mit „ohne Zuteilung“ verwechselt; die Zuteilung fehlt dort nicht, sie ist nur nicht einzeln erteilt.

Mehr dazu: Wer regelt was

VE103Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)?ab Klasse N

  1. Nutzung von öffentlichen Telekommunikationseinrichtungen zur Vernetzung von Relaisfunkstellen
  2. Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken
  3. Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur
  4. Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist D: Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung

Kniff: Achte auf das Gesetz im Fragetext. Gesucht ist ein Verstoß gegen das TKG, also gegen die Frequenzordnung — nicht gegen die Pflichten, die für Funkamateure im AFuG und in der AFuV stehen. Ordne jede Antwort zuerst einem Regelwerk zu; drei beschreiben Amateurfunkrecht, und nur eine greift die Frequenzordnung selbst an.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • Nutzung von öffentlichen Telekommunikationseinrichtungen zur Vernetzung von Relaisfunkstellen – Das betrifft die Zusammenschaltung von Relaisfunkstellen und damit das Amateurfunkrecht, nicht die Frequenzordnung des TKG.
  • Der Betrieb einer Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken – Die Zwecke des Amateurfunkdienstes bestimmt das AFuG; ein Verstoß dagegen wäre dort zu suchen und nicht im TKG.
  • Die Übermittlung von Amateurfunknachrichten von oder an Dritte durch einen Funkamateur – Welche Nachrichten ein Funkamateur übermitteln darf, steht im Amateurfunkrecht; mit der Zuteilung von Frequenzen hat es nichts zu tun.

Mehr dazu: Wer regelt was

▶ Jetzt üben: Telekommunikationsgesetz (TKG)

Alle Themen: Kenntnisse von Vorschriften · Lexikon

Fragen und Abbildungen: Prüfungsfragenkatalog der Bundesnetzagentur, 3. Auflage (gültig seit 24. Juni 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Antworten sind gemischt. Erklärungen, Lösungswege und Begriffsblätter: Amateurfunk-Trainer.