Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur – verlinkt an jeder Stelle. Verbindlich ist immer die Bundesnetzagentur.
Die fünf Schritte zur Lizenz
- Klasse wählen: N für den schnellen Einstieg (10 m, 2 m, 70 cm), E mit Kurzwelle, A für alle Bänder. Klassen im Überblick
- Lernen: mit dem Trainer, den Prüfungsfragen nach Themen und einem Lehrgang wie 50ohm.de.
- Anmelden bei der Bundesnetzagentur und Termin bekommen.
- Prüfung ablegen – 25 Fragen je Teil, auf Papier.
- Rufzeichen beantragen und loslegen.
Anmeldung zur Prüfung
Die Prüfung beantragst du bei der Bundesnetzagentur mit dem Formblatt „Zulassung zur Amateurfunkprüfung“. Darin wählst du die Klasse (Erst-, Wiederholungs- oder Zusatzprüfung), einen Wunsch-Prüfungsort und einen Wunschtermin; die freiwillige Morseprüfung kann gleich mit angemeldet werden. Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Beizulegen ist eine Ausweiskopie.
Einreichen kannst du den Antrag per Post an die Bundesnetzagentur in Dortmund, per E-Mail oder per Fax – die genauen Angaben stehen auf dem Formblatt. Danach kommt ein Bescheid mit der Zahlungsaufforderung und anschließend die Einladung (Verfügung 29/2024). Eine Terminänderung muss spätestens 14 Tage vorher eingehen; die erste ist kostenlos.
Geprüft wird in Berlin, Cottbus, Dortmund, Erfurt, Eschborn, Göttingen, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Reutlingen – Anschriften und Ortsverbände in der Nähe stehen bei den Prüfungsorten. Die freien Termine veröffentlicht die Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/amateurfunk-termine.
Was die Lizenz kostet
Die Gebühren stehen in der Besonderen Gebührenverordnung (BMDVTKBGebV), gültig seit 1. Februar 2024:
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Erstprüfung Klasse N | 68,00 € |
| Erstprüfung Klasse E | 73,50 € |
| Erstprüfung Klasse A | 81,00 € |
| Zusatzprüfung N → E | 48,00 € |
| Zusatzprüfung N → A | 57,00 € |
| Zusatzprüfung E → A | 50,50 € |
| Wiederholungsprüfung | 42,50 € plus 5,50 € je Teil |
| Morseprüfung (freiwillig) | 84,00 € |
| Zulassung mit personengebundenem Rufzeichen | 20,00 € |
Dazu kommt jedes Jahr ein Frequenzschutzbeitrag nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung – für die ganze Dauer der Zuteilung, auch wenn man gerade nicht funkt. Die aktuelle Höhe nennt die Bundesnetzagentur.
So läuft die Prüfung ab
Seit dem 24. Juni 2024 gilt der Fragenkatalog in der 3. Auflage mit der neuen Klasse N. Die Prüfung ist schriftlich auf Papier mit getrenntem Antwortbogen (Verfügung 29/2024):
| Teil | Fragen | Zeit | Für Klasse |
|---|---|---|---|
| V – Vorschriften | 25 | 45 min | N, E, A |
| B – Betriebliche Kenntnisse | 25 | 45 min | N, E, A |
| N – Technik Klasse N | 25 | 45 min | N, E, A |
| E – Technik Klasse E | 25 | 45 min | E, A |
| A – Technik Klasse A | 25 | 60 min | A |
Bestanden ist ein Teil mit mindestens 19 von 25 richtigen Antworten. Wer nur in einem Teil scheitert, dort aber mindestens 17 richtig hat, kann in eine mündliche Nachprüfung. Nicht bestandene Teile lassen sich innerhalb von 24 Monaten wiederholen.
Erlaubt sind Stift, Konzeptpapier und ein einfacher, nicht programmierbarer Taschenrechner. Gestellt werden die Formelsammlung, Anlage 1 der AFuV, der Rufzeichenplan und ein Auszug aus dem IARU-Bandplan für 2 m und 70 cm. Üben kannst du genau so im Prüfungssimulator des Trainers.
Nach der Prüfung: das Rufzeichen
Mit dem Bestehen hast du noch kein Rufzeichen. Die Zulassung zum Amateurfunkdienst samt personengebundenem Rufzeichen beantragst du getrennt (Antragsformular). Auf ein bestimmtes Rufzeichen besteht kein Anspruch (§ 10 AFuV). Woran man die Klasse erkennt, steht im Rufzeichenplan:
| Klasse | Personengebundene Rufzeichen |
|---|---|
| N | DN9… |
| E | DO1… bis DO9…, DA6… |
| A | u. a. DA1/DA2, DB, DC, DD, DF, DG, DH, DJ, DK, DL, DM |
Klasse A entspricht dem internationalen HAREC-Zeugnis, Klasse E der CEPT-Novice-Klasse – damit ist Funkbetrieb nach den CEPT-Regeln auch in vielen anderen Ländern möglich. Mehr zum Aufbau: Rufzeichen verstehen.
Die erste Station
Für den Einstieg reicht oft ein Handfunkgerät für 2 m und 70 cm – gebraucht findest du viel in den Börsen und Gruppen. Drei Pflichten solltest du kennen:
- Rufzeichen nennen zu Beginn und Ende jeder Verbindung und mindestens alle 10 Minuten (§ 11 AFuV).
- Ortsfeste Station melden: Eine neue ortsfeste Station, die länger als drei Monate betrieben wird, ist vor der Inbetriebnahme anzuzeigen (§ 9 AFuV).
- Personenschutz: Ab 10 W EIRP ist für ortsfeste Anlagen eine Anzeige nach § 9 BEMFV nötig. Den Sicherheitsabstand schätzt unser Rechner ab; Hinweise gibt die Bundesnetzagentur.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen hat die Amateurfunkprüfung?
Jeder Prüfungsteil hat 25 Multiple-Choice-Fragen. Klasse N besteht aus den Teilen Vorschriften, Betrieb und Technik N, Klasse E zusätzlich aus Technik E, Klasse A zusätzlich aus Technik E und Technik A.
Wann ist die Prüfung bestanden?
Ein Teil ist bestanden, wenn mindestens 19 der 25 Fragen richtig sind (76 %). Fehlt es nur in einem Teil knapp – mit mindestens 17 richtigen –, ist eine mündliche Nachprüfung möglich.
Was kostet die Amateurfunkprüfung?
Die Erstprüfung kostet für Klasse N 68,00 €, für Klasse E 73,50 € und für Klasse A 81,00 €. Für die Zuteilung des Rufzeichens kommen 20,00 € hinzu, dazu jährlich der Frequenzschutzbeitrag.
Darf ein Taschenrechner benutzt werden?
Ja, ein einfacher wissenschaftlicher, nicht programmierbarer Taschenrechner ist erlaubt. Formelsammlung, Anlage 1 der AFuV, Rufzeichenplan und Bandplanauszug werden gestellt.
Muss man erst Klasse N machen?
Nein. Man kann die Erstprüfung direkt für Klasse N, E oder A ablegen. Wer schon eine Klasse hat, macht eine Zusatzprüfung; bestandene Teile werden angerechnet.
Gibt es ein Mindestalter?
Ein Mindestalter nennen weder die Amateurfunkverordnung noch das Antragsformular. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.