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Definition der Amateurfunkstelle

Abschnitt 1.1.2 · Radio Regulations (ITU RR) · Kenntnisse von Vorschriften. 2 Fragen, ab Klasse N, jede mit Erklärung.

Auf dieser Seite stehen alle 2 Prüfungsfragen zum Thema Definition der Amateurfunkstelle (Kapitel „Radio Regulations (ITU RR)“). Überlege erst selbst und klappe dann die Lösung auf: Dort steht der Lösungsweg und bei jeder falschen Antwort, welcher Denkfehler dahintersteckt.

Die Fragen gehören zum Prüfungsteil Kenntnisse von Vorschriften. Sie kommen ab der Klasse N vor. Die Markierung an jeder Frage zeigt, ab welcher Klasse sie gilt.

▶ Diese 2 Fragen im Trainer üben

Im Lehrgang des DARC nachlesen (50ohm.de):

Wer regelt was

Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?

RR (ITU)weltweitRadio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionendrei1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPTEuropa, EmpfehlungT/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARUVerband, keine BehördeDie Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSIGerätenormenTechnische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuGGesetzWer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuVVerordnungDie Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKGGesetz darüberRahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFVVerordnungMensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVGGesetzGerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzABehördeFührt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAGGesetzFunkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSGGesetzTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilungimmer nötigJede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.

Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.

Zum Begriffsblatt im Lexikon →

Die 2 Fragen

VA201Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (RR) sinngemäß definiert?ab Klasse N

  1. Eine Funkstelle besteht aus Sendern, Empfängern oder Transceivern ohne Zusatzeinrichtungen.
  2. Eine Funkstelle besteht aus mindestens einem Transceiver und einer Antenne einschließlich der Person, die diese bedient.
  3. Eine Funkstelle besteht aus Sendern, Empfängern oder Transceivern und Zusatzeinrichtungen, die zum Betrieb an einem Ort erforderlich sind.
  4. Der Begriff der Funkstelle ist in den Radio Regulations (RR) nicht definiert.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Eine Funkstelle besteht aus Sendern, Empfängern oder Transceivern und Zusatzeinrichtungen, die zum Betrieb an einem Ort erforderlich sind.

Kniff: Das entscheidende Wort ist „Zusatzeinrichtungen“: zur Funkstelle gehört alles, was am Ort zum Betrieb nötig ist. Zwei Antworten unterscheiden sich fast nur durch ein „ohne“ — lies hier Wort für Wort. Der Mensch ist Betreiber und nicht Bestandteil der Funkstelle.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • Eine Funkstelle besteht aus Sendern, Empfängern oder Transceivern ohne Zusatzeinrichtungen. – Wortdreher: gerade die Zusatzeinrichtungen sind eingeschlossen, nicht ausgenommen.
  • Eine Funkstelle besteht aus mindestens einem Transceiver und einer Antenne einschließlich der Person, die diese bedient. – Zählt die bedienende Person zur Anlage; die Funkstelle ist die technische Einrichtung, der Mensch bedient sie.
  • Der Begriff der Funkstelle ist in den Radio Regulations (RR) nicht definiert. – Die Radio Regulations sind genau das Werk, in dem solche Grundbegriffe stehen.

Mehr dazu: Wer regelt was

VA202Wie ist die „Amateurfunkstelle“ in den Radio Regulations (RR) definiert? Eine Amateurfunkstelle ist ...ab Klasse N

  1. eine Funkstelle, die von Funkamateuren bedient wird.
  2. eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.
  3. eine Funkstelle mit Rufzeichen.
  4. eine Funkstelle, die auf Amateurfunkfrequenzen sendet.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist B: eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.

Kniff: Die Bestimmung knüpft an den Funkdienst an, zu dem die Funkstelle gehört — nicht an die Person, nicht an die Frequenz, nicht an ein Rufzeichen. Definitionen in den Radio Regulations sind knapp und verweisen aufeinander. Jede Antwort, die ein zusätzliches Merkmal einführt, ist deshalb zu eng.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • eine Funkstelle, die von Funkamateuren bedient wird. – Stellt auf die bedienende Person ab; maßgeblich ist die Zugehörigkeit zum Amateurfunkdienst.
  • eine Funkstelle mit Rufzeichen. – Ein Rufzeichen haben Funkstellen aller Funkdienste — das unterscheidet gar nichts.
  • eine Funkstelle, die auf Amateurfunkfrequenzen sendet. – Verwechselt die benutzte Frequenz mit der Zugehörigkeit zum Dienst; eine fremde Funkstelle wird nicht dadurch zur Amateurfunkstelle.

Mehr dazu: Wer regelt was

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Alle Themen: Kenntnisse von Vorschriften · Lexikon

Fragen und Abbildungen: Prüfungsfragenkatalog der Bundesnetzagentur, 3. Auflage (gültig seit 24. Juni 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Antworten sind gemischt. Erklärungen, Lösungswege und Begriffsblätter: Amateurfunk-Trainer.