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Weitere Gesetze und Vorschriften

Lehrgang Klasse N · Vorschriften · Lektion 23 von 23

Lektion 23 von 23 · Vorschriften51 Prüfungsfragen

Darum geht es

Telekommunikationsgesetz und Fernmeldegeheimnis, elektromagnetische Verträglichkeit, Funkanlagen, Personenschutz in elektromagnetischen Feldern und Sicherheitsvorschriften – Gesetze, die auch für Funkamateure gelten.

Das lernst du: Telekommunikationsgesetz (TKG) · Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) · Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG), Störfälle · Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (FuAG) · EMVU (elektromagnetische Umweltverträglichkeit) / BEMFV · Sicherheitsvorschriften · Weitere Vorschriften: Sonstiges

Der Lernstoff

Wer regelt was

Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?

RR (ITU)weltweitRadio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionendrei1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPTEuropa, EmpfehlungT/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARUVerband, keine BehördeDie Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSIGerätenormenTechnische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuGGesetzWer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuVVerordnungDie Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKGGesetz darüberRahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFVVerordnungMensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVGGesetzGerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzABehördeFührt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAGGesetzFunkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSGGesetzTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilungimmer nötigJede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.

Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.

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Personenschutz: EMVU und BEMFV

Die BEMFV schützt Menschen, nicht Geräte — das ist der Unterschied zum EMVG, und es lohnt, ihn am Namen festzuhalten: EMVU ist die Verträglichkeit in der UMWELT. Gebaut ist die Verordnung ganz auf Eigenverantwortung: nicht der Staat misst, sondern der Betreiber. Er ermittelt den Sicherheitsabstand rechnerisch oder messtechnisch, dokumentiert ihn nachvollziehbar und ERKLÄRT mit seiner Anzeige, dass er die Grenzwerte einhält. Deshalb ist die Anzeige kein Antrag — sie wird nicht genehmigt. Aus dem Zweck folgt auch das Rechnen: was zählt, ist das Feld, dem ein Mensch ausgesetzt ist. Also zählt alles zusammen, was gleichzeitig strahlt — mehrere eigene Antennen und die Anlagen anderer am selben Standort. Ein einzelner Sender unter der Schwelle hilft nicht, wenn die Summe darüber liegt. Und die Schwelle von 10 W EIRP ist gestrahlte Leistung: fünf Watt an einer Antenne mit Gewinn können sie schon überschreiten.

EMVUVerträglichkeit in der UmweltNicht Gerät gegen Gerät — Feld und Mensch.
Warum überhaupthohe Feldstärken schädigen den KörperIn Antennennähe. Deshalb braucht ein Funkamateur diese Kenntnisse.
Verantwortlichder BetreiberDer Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle. Keine Behörde, kein Labor.
Schwelle10 W EIRP, ortsfestGestrahlte Leistung, nicht Senderleistung — der Antennengewinn zählt mit.
AnzeigeverfahrenEigenverantwortungDer Funkamateur stellt selbst sicher und dokumentiert es nachvollziehbar.
Die Anzeige istverbindliche ErklärungKein Antrag. Sie wird nicht genehmigt — sie erklärt die Einhaltung.
Sicherheitsabstandrechnen oder messenUnd in nachvollziehbarer Form dokumentieren.
Fünf Verfahrenzur WahlWatt Wächter, vereinfachtes Bewertungsverfahren, Feldstärkemessung, Fernfeld- und Nahfeldberechnung.
Welche Aussendungenalle gleichzeitigenWas man zeitgleich zu senden beabsichtigt — nicht nur die stärkste.
Mehrere Antennengemeinsam betrachtenWenn die Abstände überlappen und gleichzeitig gesendet werden soll.
Fremde Anlagen am StandortStandortbescheinigungWenn die Gesamtleistung aller Anlagen 10 W EIRP erreicht oder überschreitet.
Wann fordert die BNetzA siebei VorbelegungNur wenn dort schon Anlagen stehen, die selbst eine Standortbescheinigung brauchen.

Merken: Die BEMFV schützt den Menschen, das EMVG das Gerät. Ab 10 W EIRP ortsfest: ermitteln, dokumentieren, anzeigen — selbst, nicht durch ein Labor. Und immer alles zusammenzählen, was gleichzeitig sendet.

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Störungen: beim Nachbarn und bei mir

Eine Störung ist nicht automatisch jemandes Schuld. Das Recht setzt zwei Grenzen: wie viel ein Sender abstrahlen darf, und wie viel ein Empfänger aushalten muss. Halten beide ihre Grenze ein und es funktioniert trotzdem nicht, dann hat niemand einen Fehler gemacht — und gerade dann tritt die Behörde auf, nicht um zu bestrafen, sondern um zwischen den Beteiligten Abhilfe zu organisieren. Daraus folgen beide Richtungen. Zum Nachbarn hin: erst das Entgegenkommen, also die Leistung vorläufig herunter, denn das Ziel ist Frieden und nicht Rechthaben; und erst dann die Behörde, höflich empfohlen. Zu sich selbst hin: erst im eigenen Haushalt suchen, denn dort stehen die häufigsten Quellen von Breitbandstörungen. Und weil eine Behörde nur bearbeiten kann, was sie wiederfindet, gehört zur Meldung ein Protokoll mit Zeit, Art und vermuteter Quelle. Die Klasse E setzt vor die rechtliche Reihenfolge einen praktischen Schritt, und er ist der wichtigste: erst FESTSTELLEN, ob es überhaupt an dir liegt. Prüfe den zeitlichen Zusammenhang — tritt die Störung wirklich auf, wenn du sendest, und verschwindet sie, wenn du aufhörst? Ohne diesen Nachweis baut man Filter gegen ein Problem, das man nicht kennt, und oft liegt die Ursache beim Empfänger des Nachbarn: eine Zimmerantenne ist gegen jedes starke Signal in der Nähe wehrlos, und eine Außenantenne löst mehr als jedes Filter. Der zweite Gedanke ist die Leistung, und er ist eine Haltung: gesendet wird mit dem Minimum, das für eine zufriedenstellende Verbindung nötig ist — nicht mit dem, was erlaubt ist. In den Abendstunden, wenn im Ballungsgebiet die Fernseher laufen, ist das keine Vorschrift, sondern Rücksicht. Und wenn alles Eigene versucht ist und es bleibt dabei, geht es nicht in den Streit, sondern zur Außenstelle der Bundesnetzagentur mit der Bitte um Prüfung.

Erster Schritt beim NachbarnLeistung vorläufig reduzierenZur Wahrung des Friedens, noch vor der Behörde.
Nachbar beklagt sichhöflich die Prüfung anbietenErst das Entgegenkommen — nicht auf seine Anlage verweisen und nicht auf eine andere Stelle abschieben.
Wenn das nicht reichthöflich zur BNetzA verweisenDie Behörde prüft die Störungsursache.
Beide vorschriftsmäßigbehördliche AbhilfeDie BNetzA veranlasst Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten.
Feldstärke unter dem NormwertBetrieb geht weiterErreicht man den empfohlenen Störfestigkeitswert nicht, liegt es nicht an einem.
Eigener Empfang gestörterst im eigenen Haushalt suchenSteckernetzteile, LED-Lampen, Rechner, Bildschirme.
Fremde Geräte halten EMVG oder FuAG einhinnehmenDann besteht kein Anspruch auf Abhilfe.
Meldung an die Funkstörungsannahmemit ProtokollZeitpunkt, Art der Störung und die vermutete Quelle.
Erster Schritt bei TV-Störungzeitlichen Zusammenhang prüfenTreten die Störungen wirklich auf, wenn du sendest?
Zimmerantenne beim NachbarnAußenantenne vorschlagenEine Zimmerantenne ist das eigentliche Problem.
Bemühungen fehlgeschlagenAußenstelle der BNetzA um Prüfung bittenNicht aufgeben, nicht streiten.
Leistungnur so viel wie nötigDas für eine zufriedenstellende Kommunikation erforderliche Minimum.
Abendliche Fernsehstundendieselbe Regel, bewusster angewandtKeine höhere Leistung als für sichere Kommunikation nötig.

Merken: Erst Entgegenkommen, dann Behörde. Erst der eigene Haushalt, dann der Verdacht nach draußen. Und wenn beide Seiten ihre Grenzwerte einhalten, ist es kein Fehler, sondern ein Fall für die Vermittlung. Neu in der Klasse E: zuerst den zeitlichen Zusammenhang prüfen, bevor du irgendetwas einbaust. Eine Zimmerantenne beim Nachbarn ist oft die eigentliche Ursache. Immer mit dem Minimum senden, das für die Verbindung reicht. Und am Ende die BNetzA um Prüfung bitten, nicht streiten.

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Gerät und Anlage: gekauft, gebaut, geerdet

Zwei ganz verschiedene Fragen werden hier leicht verwechselt. Die erste lautet: darf dieses Gerät verkauft werden? Danach fragt das Funkanlagengesetz, und es gilt für das, was auf dem Markt bereitgestellt wird — seriengefertigte Geräte brauchen das CE-Zeichen und müssen die grundlegenden Anforderungen einhalten, Empfänger eingeschlossen. Die zweite lautet: ist meine Anlage sicher? Darauf antworten die anerkannten Regeln der Technik, aufgeschrieben in den VDE-Normen, und sie gelten für das, was man selbst baut — ohne CE, weil nichts in Verkehr gebracht wird, aber nicht mit weniger Sorgfalt. Und eine dritte Rechtsmasse hat mit Funk überhaupt nichts zu tun: eine Außenantenne ist ein Bauwerk, also gilt das Baurecht des Bundeslandes. Für die zwei VDE-Familien eine Faustregel: Erdung und Potentialausgleich immer, Blitzschutz nur dort, wo das Gebäude ein Blitzschutzsystem hat, an das man anschließen kann.

FuAG gilt fürauf dem Markt bereitgestellte AnlagenAuch für im Handel erhältliche Empfänger.
SeriengefertigtCE-KennzeichnungUnd Einhaltung der grundlegenden Anforderungen.
Selbstbauanerkannte Regeln der TechnikWie in den VDE-Normen festgelegt. Kein CE-Zeichen.
AußenantenneLandesbaurechtDie baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
BlitzschutzVDE-NormenDort stehen die anerkannten Regeln der Technik.
VDE 0855-300Erdung, PotentialausgleichGilt für ALLE Amateurfunk-Sendeanlagen.
VDE 0185-305BlitzschutzGilt nur für Gebäude MIT Blitzschutzsystem.

Merken: Verkaufen ist FuAG und CE. Selbst bauen ist VDE. Antenne aufstellen ist Baurecht des Landes. VDE 0855-300 gilt immer, VDE 0185-305 nur mit Blitzschutzsystem am Gebäude.

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Werkzeuge dazu

Eine Frage zum Ausprobieren

VE101Enthält das Telekommunikationsgesetz (TKG) Regelungen, die auf den Amateurfunkdienst anwendbar sind?ab Klasse N

  1. Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Ja, alle Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
  3. Ja, einige Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.
  4. Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Ja, einige Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.

Kniff: Neben dem eigenen Amateurfunkrecht bleibt der allgemeine Rahmen für alle Funkdienste bestehen, deshalb greifen einige, aber nicht alle Regelungen. Die falschen Antworten arbeiten mit den absoluten Wörtern „alle“, „ausdrücklich ausgeschlossen“ und „dafür gibt es ein eigenes Gesetz“. Spezialrecht verdrängt den Rahmen nicht, es tritt daneben.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • Nein, der Amateurfunkdienst ist im TKG ausdrücklich ausgeschlossen. – Einen solchen Ausschluss gibt es nicht; das Telekommunikationsgesetz ordnet Frequenzen und Behördenaufgaben für alle Funkdienste.
  • Ja, alle Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar. – Zu weit gegriffen: große Teile betreffen öffentliche Telekommunikationsdienste, die mit Amateurfunk nichts zu tun haben.
  • Nein, dafür gibt es das eigenständige Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung. – Setzt Spezialrecht gegen Rahmenrecht; Amateurfunkgesetz und Amateurfunkverordnung regeln die Einzelheiten, ersetzen aber nicht den allgemeinen Rahmen.

Mehr dazu: Wer regelt was

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Jeder Abschnitt einzeln – im Trainer als Lernrunde oder hier mit allen Lösungswegen.

Telekommunikationsgesetz (TKG)

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