Abschnitt 1.5.6 · Weitere Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen · Kenntnisse von Vorschriften. 4 Fragen, ab Klasse N, jede mit Erklärung.
Auf dieser Seite stehen alle 4 Prüfungsfragen zum Thema Sicherheitsvorschriften (Kapitel „Weitere Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen“). Überlege erst selbst und klappe dann die Lösung auf: Dort steht der Lösungsweg und bei jeder falschen Antwort, welcher Denkfehler dahintersteckt.
Die Fragen gehören zum Prüfungsteil Kenntnisse von Vorschriften. Sie kommen ab der Klasse N vor. Die Markierung an jeder Frage zeigt, ab welcher Klasse sie gilt.
Zwei ganz verschiedene Fragen werden hier leicht verwechselt. Die erste lautet: darf dieses Gerät verkauft werden? Danach fragt das Funkanlagengesetz, und es gilt für das, was auf dem Markt bereitgestellt wird — seriengefertigte Geräte brauchen das CE-Zeichen und müssen die grundlegenden Anforderungen einhalten, Empfänger eingeschlossen. Die zweite lautet: ist meine Anlage sicher? Darauf antworten die anerkannten Regeln der Technik, aufgeschrieben in den VDE-Normen, und sie gelten für das, was man selbst baut — ohne CE, weil nichts in Verkehr gebracht wird, aber nicht mit weniger Sorgfalt. Und eine dritte Rechtsmasse hat mit Funk überhaupt nichts zu tun: eine Außenantenne ist ein Bauwerk, also gilt das Baurecht des Bundeslandes. Für die zwei VDE-Familien eine Faustregel: Erdung und Potentialausgleich immer, Blitzschutz nur dort, wo das Gebäude ein Blitzschutzsystem hat, an das man anschließen kann.
FuAG gilt für
auf dem Markt bereitgestellte Anlagen
Auch für im Handel erhältliche Empfänger.
Seriengefertigt
CE-Kennzeichnung
Und Einhaltung der grundlegenden Anforderungen.
Selbstbau
anerkannte Regeln der Technik
Wie in den VDE-Normen festgelegt. Kein CE-Zeichen.
Außenantenne
Landesbaurecht
Die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Blitzschutz
VDE-Normen
Dort stehen die anerkannten Regeln der Technik.
VDE 0855-300
Erdung, Potentialausgleich
Gilt für ALLE Amateurfunk-Sendeanlagen.
VDE 0185-305
Blitzschutz
Gilt nur für Gebäude MIT Blitzschutzsystem.
Merken: Verkaufen ist FuAG und CE. Selbst bauen ist VDE. Antenne aufstellen ist Baurecht des Landes. VDE 0855-300 gilt immer, VDE 0185-305 nur mit Blitzschutzsystem am Gebäude.
VE601Wie ist die Stromversorgung von Eigenbaugeräten elektrotechnisch sicher aufzubauen?ab Klasse N
Es gelten keine besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur eine sachkundige Person ist.
Es gelten die Vorschriften der örtlichen Stromversorger.
Sie ist nach den CEPT-Empfehlungen aufzubauen.
Nach den anerkannte Regeln der Technik, wie sie z. B. in den VDE-Normen festgelegt sind.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist D: Nach den anerkannte Regeln der Technik, wie sie z. B. in den VDE-Normen festgelegt sind.
Kniff: Bei der Stromversorgung geht es um Netzspannung, also um Elektrotechnik und nicht um Funk. Sortiere die Antworten nach dem Sachgebiet: eine verweist auf Funkrecht, eine auf den Netzbetreiber, eine erklärt die Sachkunde zum Ersatz für Regeln. Gesucht ist das Regelwerk, in dem die technischen Sicherheitsregeln aufgeschrieben sind.
Warum die anderen nicht stimmen:
Es gelten keine besonderen Vorschriften, da ein Funkamateur eine sachkundige Person ist. – Verwechselt die Erlaubnis zum Selbstbau mit Regelfreiheit. Weil hier kein Hersteller und kein CE-Zeichen einstehen, liegt die Sorgfalt ganz beim Erbauer — die Regeln entfallen dadurch nicht, sie werden nur von ihm selbst angewandt.
Es gelten die Vorschriften der örtlichen Stromversorger. – Der Stromversorger regelt den Anschluss an sein Netz, etwa Zähler und Hausanschluss. Wie ein Gerät hinter der Steckdose aufgebaut ist, bestimmt er nicht.
Sie ist nach den CEPT-Empfehlungen aufzubauen. – Die CEPT ist die europäische Ebene der Funkverwaltungen; ihre Empfehlungen betreffen Frequenzen und das Funken im Ausland. Über die elektrische Sicherheit eines Netzteils sagen sie nichts.
VE602Nach welchen Bauvorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?ab Klasse N
Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten.
Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
Kniff: Eine Außenantenne ist zuerst ein Bauwerk und erst danach Funktechnik. Also antwortet nicht das Funkrecht, sondern das Baurecht — und das ist Sache der Länder. Prüfe bei jeder Antwort, ob sie überhaupt Bauvorschriften nennt: zwei behaupten, es gebe keine oder nur Empfehlungen, eine greift zum Funkgesetz.
Warum die anderen nicht stimmen:
Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG). – Das Amateurfunkgesetz regelt die Teilnahme am Amateurfunkdienst. Über Masten, Höhen und Standsicherheit steht dort nichts, und Baurecht ist zudem Sache der Länder, nicht des Bundes.
Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten. – Empfehlungen eines Verbandes sind keine Bauvorschriften. Ein Verband kann Hinweise geben, aber keine Genehmigungspflicht begründen und keine aufheben.
Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten. – Das Baurecht fragt nicht, wozu eine Antenne dient. Auch eine privat genutzte Außenantenne ist ein Bauwerk und fällt unter die Bauordnung des Landes.
VE603In welchem Regelwerk finden sich anerkannte Regeln der Technik über den Blitzschutz von Amateurfunkantennenanlagen?ab Klasse N
Regularien der Amateurfunkverbände
Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG)
VDE-Normen
Blitzschutzvorschriften der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: VDE-Normen
Kniff: Der Begriff anerkannte Regeln der Technik verweist auf Normen, nicht auf Gesetze, Behörden oder Verbände. Am verlockendsten ist die Bauaufsicht, weil eine Antenne tatsächlich mit Baurecht zu tun hat; eine Behörde wendet technische Regeln aber an, statt sie aufzustellen. Suche darum das Werk, in dem die Regeln selbst stehen.
Warum die anderen nicht stimmen:
Regularien der Amateurfunkverbände – Verbände geben Hinweise und Literatur heraus; anerkannte Regeln der Technik entstehen dagegen in der Normung. Eine Verbandsregel kann sie wiedergeben, aber nicht ersetzen.
Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) – Ein Gesetz über den Amateurfunkdienst enthält keine technischen Ausführungsregeln. Wie geerdet und gegen Blitz geschützt wird, ist keine Frage der Zulassung zum Funken.
Blitzschutzvorschriften der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – Vermischt die zwei Rechtsmassen, die bei einer Antenne zusammentreffen: das Baurecht für das Bauwerk und das technische Regelwerk für den Blitzschutz. Die Bauaufsicht erteilt Genehmigungen und stützt sich dabei auf die Normen, statt eigene Blitzschutzregeln aufzustellen.
VE604Unter welchen Bedingungen ist die Norm VDE 0855-300 für den Potentialausgleich und die Erdung von Funkanlagen bzw. die Normenreihe VDE 0185-305 zum Blitzschutz heranzuziehen?ab Klasse N
Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen.
Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden.
Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.
Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.
Kniff: Ordne jeder der beiden Normen ihre Bedingung zu und prüfe dann jede Antwort daran. Die eine gilt ohne Einschränkung, die andere hängt an einem vorhandenen Blitzschutzsystem. Jede falsche Antwort erfindet genau eine zusätzliche Bedingung: die Bauart der Antenne, ihren Abstand vom Haus oder die Möglichkeit eines Einschlags.
Warum die anderen nicht stimmen:
Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen. – Baut eine Ausnahme ein, die es nicht gibt. Erdung und Potentialausgleich betreffen alle Amateurfunk-Sendeanlagen; eine Drahtantenne oder ein freistehender Mast führen eine Blitzentladung nicht weniger in die Station.
Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden. – Macht die Entfernung zum Maßstab. Ob die Normenreihe zum Blitzschutz heranzuziehen ist, entscheidet allein, ob das Gebäude ein Blitzschutzsystem hat, in das die Anlage einzubeziehen ist.
Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können. – Getroffen werden kann grundsätzlich jedes Gebäude, damit wäre die Bedingung leer und beide Normen würden immer gelten. Zudem behandelt die Antwort die zwei Normen als ein Paar, obwohl nur eine von ihnen an ein vorhandenes Blitzschutzsystem gebunden ist.
Fragen und Abbildungen: Prüfungsfragenkatalog der Bundesnetzagentur, 3. Auflage (gültig seit 24. Juni 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Antworten sind gemischt. Erklärungen, Lösungswege und Begriffsblätter: Amateurfunk-Trainer.