| Erster Schritt beim Nachbarn | Leistung vorläufig reduzieren | Zur Wahrung des Friedens, noch vor der Behörde. |
| Nachbar beklagt sich | höflich die Prüfung anbieten | Erst das Entgegenkommen — nicht auf seine Anlage verweisen und nicht auf eine andere Stelle abschieben. |
| Wenn das nicht reicht | höflich zur BNetzA verweisen | Die Behörde prüft die Störungsursache. |
| Beide vorschriftsmäßig | behördliche Abhilfe | Die BNetzA veranlasst Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten. |
| Feldstärke unter dem Normwert | Betrieb geht weiter | Erreicht man den empfohlenen Störfestigkeitswert nicht, liegt es nicht an einem. |
| Eigener Empfang gestört | erst im eigenen Haushalt suchen | Steckernetzteile, LED-Lampen, Rechner, Bildschirme. |
| Fremde Geräte halten EMVG oder FuAG ein | hinnehmen | Dann besteht kein Anspruch auf Abhilfe. |
| Meldung an die Funkstörungsannahme | mit Protokoll | Zeitpunkt, Art der Störung und die vermutete Quelle. |
| Erster Schritt bei TV-Störung | zeitlichen Zusammenhang prüfen | Treten die Störungen wirklich auf, wenn du sendest? |
| Zimmerantenne beim Nachbarn | Außenantenne vorschlagen | Eine Zimmerantenne ist das eigentliche Problem. |
| Bemühungen fehlgeschlagen | Außenstelle der BNetzA um Prüfung bitten | Nicht aufgeben, nicht streiten. |
| Leistung | nur so viel wie nötig | Das für eine zufriedenstellende Kommunikation erforderliche Minimum. |
| Abendliche Fernsehstunden | dieselbe Regel, bewusster angewandt | Keine höhere Leistung als für sichere Kommunikation nötig. |
Merken: Erst Entgegenkommen, dann Behörde. Erst der eigene Haushalt, dann der Verdacht nach draußen. Und wenn beide Seiten ihre Grenzwerte einhalten, ist es kein Fehler, sondern ein Fall für die Vermittlung. Neu in der Klasse E: zuerst den zeitlichen Zusammenhang prüfen, bevor du irgendetwas einbaust. Eine Zimmerantenne beim Nachbarn ist oft die eigentliche Ursache. Immer mit dem Minimum senden, das für die Verbindung reicht. Und am Ende die BNetzA um Prüfung bitten, nicht streiten.
Der Zusammenhang
Eine Störung ist nicht automatisch jemandes Schuld. Das Recht setzt zwei Grenzen: wie viel ein Sender abstrahlen darf, und wie viel ein Empfänger aushalten muss. Halten beide ihre Grenze ein und es funktioniert trotzdem nicht, dann hat niemand einen Fehler gemacht — und gerade dann tritt die Behörde auf, nicht um zu bestrafen, sondern um zwischen den Beteiligten Abhilfe zu organisieren. Daraus folgen beide Richtungen. Zum Nachbarn hin: erst das Entgegenkommen, also die Leistung vorläufig herunter, denn das Ziel ist Frieden und nicht Rechthaben; und erst dann die Behörde, höflich empfohlen. Zu sich selbst hin: erst im eigenen Haushalt suchen, denn dort stehen die häufigsten Quellen von Breitbandstörungen. Und weil eine Behörde nur bearbeiten kann, was sie wiederfindet, gehört zur Meldung ein Protokoll mit Zeit, Art und vermuteter Quelle. Die Klasse E setzt vor die rechtliche Reihenfolge einen praktischen Schritt, und er ist der wichtigste: erst FESTSTELLEN, ob es überhaupt an dir liegt. Prüfe den zeitlichen Zusammenhang — tritt die Störung wirklich auf, wenn du sendest, und verschwindet sie, wenn du aufhörst? Ohne diesen Nachweis baut man Filter gegen ein Problem, das man nicht kennt, und oft liegt die Ursache beim Empfänger des Nachbarn: eine Zimmerantenne ist gegen jedes starke Signal in der Nähe wehrlos, und eine Außenantenne löst mehr als jedes Filter. Der zweite Gedanke ist die Leistung, und er ist eine Haltung: gesendet wird mit dem Minimum, das für eine zufriedenstellende Verbindung nötig ist — nicht mit dem, was erlaubt ist. In den Abendstunden, wenn im Ballungsgebiet die Fernseher laufen, ist das keine Vorschrift, sondern Rücksicht. Und wenn alles Eigene versucht ist und es bleibt dabei, geht es nicht in den Streit, sondern zur Außenstelle der Bundesnetzagentur mit der Bitte um Prüfung.
Herkunft: Der rechtliche Teil steht in den richtigen Antworten von VE301 bis VE309; das Verhalten bei einer gemeldeten Störung in den Fragen EJ104, EJ105 und EJ122 bis EJ124 der Klasse E.