| FuAG gilt für | auf dem Markt bereitgestellte Anlagen | Auch für im Handel erhältliche Empfänger. |
| Seriengefertigt | CE-Kennzeichnung | Und Einhaltung der grundlegenden Anforderungen. |
| Selbstbau | anerkannte Regeln der Technik | Wie in den VDE-Normen festgelegt. Kein CE-Zeichen. |
| Außenantenne | Landesbaurecht | Die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. |
| Blitzschutz | VDE-Normen | Dort stehen die anerkannten Regeln der Technik. |
| VDE 0855-300 | Erdung, Potentialausgleich | Gilt für ALLE Amateurfunk-Sendeanlagen. |
| VDE 0185-305 | Blitzschutz | Gilt nur für Gebäude MIT Blitzschutzsystem. |
Merken: Verkaufen ist FuAG und CE. Selbst bauen ist VDE. Antenne aufstellen ist Baurecht des Landes. VDE 0855-300 gilt immer, VDE 0185-305 nur mit Blitzschutzsystem am Gebäude.
Der Zusammenhang
Zwei ganz verschiedene Fragen werden hier leicht verwechselt. Die erste lautet: darf dieses Gerät verkauft werden? Danach fragt das Funkanlagengesetz, und es gilt für das, was auf dem Markt bereitgestellt wird — seriengefertigte Geräte brauchen das CE-Zeichen und müssen die grundlegenden Anforderungen einhalten, Empfänger eingeschlossen. Die zweite lautet: ist meine Anlage sicher? Darauf antworten die anerkannten Regeln der Technik, aufgeschrieben in den VDE-Normen, und sie gelten für das, was man selbst baut — ohne CE, weil nichts in Verkehr gebracht wird, aber nicht mit weniger Sorgfalt. Und eine dritte Rechtsmasse hat mit Funk überhaupt nichts zu tun: eine Außenantenne ist ein Bauwerk, also gilt das Baurecht des Bundeslandes. Für die zwei VDE-Familien eine Faustregel: Erdung und Potentialausgleich immer, Blitzschutz nur dort, wo das Gebäude ein Blitzschutzsystem hat, an das man anschließen kann.
Herkunft: Alle Angaben stehen in den richtigen Antworten von VE402 bis VE404 und VE601 bis VE604.