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Gerät und Anlage: gekauft, gebaut, geerdet

Begriffsblatt für die Amateurfunkprüfung – kurz, mit den Fragen, die dazu drankommen.

FuAG gilt fürauf dem Markt bereitgestellte AnlagenAuch für im Handel erhältliche Empfänger.
SeriengefertigtCE-KennzeichnungUnd Einhaltung der grundlegenden Anforderungen.
Selbstbauanerkannte Regeln der TechnikWie in den VDE-Normen festgelegt. Kein CE-Zeichen.
AußenantenneLandesbaurechtDie baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
BlitzschutzVDE-NormenDort stehen die anerkannten Regeln der Technik.
VDE 0855-300Erdung, PotentialausgleichGilt für ALLE Amateurfunk-Sendeanlagen.
VDE 0185-305BlitzschutzGilt nur für Gebäude MIT Blitzschutzsystem.

Merken: Verkaufen ist FuAG und CE. Selbst bauen ist VDE. Antenne aufstellen ist Baurecht des Landes. VDE 0855-300 gilt immer, VDE 0185-305 nur mit Blitzschutzsystem am Gebäude.

Der Zusammenhang

Zwei ganz verschiedene Fragen werden hier leicht verwechselt. Die erste lautet: darf dieses Gerät verkauft werden? Danach fragt das Funkanlagengesetz, und es gilt für das, was auf dem Markt bereitgestellt wird — seriengefertigte Geräte brauchen das CE-Zeichen und müssen die grundlegenden Anforderungen einhalten, Empfänger eingeschlossen. Die zweite lautet: ist meine Anlage sicher? Darauf antworten die anerkannten Regeln der Technik, aufgeschrieben in den VDE-Normen, und sie gelten für das, was man selbst baut — ohne CE, weil nichts in Verkehr gebracht wird, aber nicht mit weniger Sorgfalt. Und eine dritte Rechtsmasse hat mit Funk überhaupt nichts zu tun: eine Außenantenne ist ein Bauwerk, also gilt das Baurecht des Bundeslandes. Für die zwei VDE-Familien eine Faustregel: Erdung und Potentialausgleich immer, Blitzschutz nur dort, wo das Gebäude ein Blitzschutzsystem hat, an das man anschließen kann.

Herkunft: Alle Angaben stehen in den richtigen Antworten von VE402 bis VE404 und VE601 bis VE604.

Diese Prüfungsfragen gehören dazu

▶ Im Trainer üben Alle Begriffsblätter