Lehrgang Klasse N · Vorschriften · Lektion 21 von 23
Lektion 21 von 23 · Vorschriften25 Prüfungsfragen
Darum geht es
Das Amateurfunkgesetz ist die Grundlage in Deutschland: wer Funkamateur ist, wie man zur Zulassung kommt und welche Pflichten gelten.
Das lernst du: Amateurfunkgesetz (AFuG)
Der Lernstoff
Wer darf funken, und wozu
Das Amateurfunkgesetz beschreibt den Dienst über seinen ZWECK, und fast alles andere folgt daraus. Er ist ein Dienst zur eigenen Weiterbildung und zu technischen Studien, betrieben aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. Aus diesem einen Satz ergibt sich der Rest: Funkamateure funken nur mit Funkamateuren — sonst wäre es ein Nachrichtendienst für andere. Nachrichten für Dritte sind verboten, außer bei Not und Katastrophe, wo Menschenhilfe schwerer wiegt. Gewerbliche Nutzung ist verboten, weil sie dem Zweck widerspricht. Selbstbau ist ausdrücklich erlaubt, weil Technik zu erforschen gerade die Aufgabe ist — und deshalb darf man bei eigenen Geräten auch von den Störfestigkeitsanforderungen des EMVG abweichen, denn die schützen den Markt, nicht den Experimentator. Und weil die Fähigkeit an einer Person hängt, hängt die Erlaubnis an ihr auch: die Zulassung ist nicht übertragbar, das Rufzeichen personengebunden. Ein Mindestalter gibt es dagegen nicht — nachgewiesen wird durch die Prüfung, nicht durch Jahre.
Zweck des Dienstes
fünf Dinge
Funkverkehr untereinander, experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien, eigene Weiterbildung, Völkerverständigung, Unterstützung bei Not und Katastrophe.
Funkamateur
Person mit Zeugnis
Amateurfunkzeugnis oder harmonisierte Prüfungsbescheinigung — und aus persönlicher Neigung, nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
Amateurfunkstelle
Anlagen samt Antenne
Sende- und Empfangsanlagen mit Antennen und Zusatzeinrichtungen, betreibbar auf einer Amateurfunkfrequenz.
Zwei Papiere
Zeugnis UND Zulassung
Das Zeugnis bescheinigt die Prüfung. Senden darf man erst mit der Zulassung.
Mindestalter
keines
Das AFuG sieht keines vor.
Übertragbar
nein
An die Person in der Zulassungsurkunde gebunden — auch nicht vorübergehend.
Rufzeichen
nur das zugeteilte
Personengebunden, von der Bundesnetzagentur zugeteilt.
Geräte
gekauft, gebaut, umgebaut
Alle drei sind ausdrücklich erlaubt — Selbstbau gehört zum Zweck des Dienstes.
Selbstbau und EMVG
Störfestigkeit selbst bestimmen
Bei Selbstbaugeräten darf man von den grundlegenden Anforderungen abweichen.
Frequenzen
nur die ausgewiesenen
Gegenstellen
nur Amateurfunkstellen
Ausschließlich.
Nachrichten für Dritte
nur bei Not und Katastrophe
Verboten
gewerblich-wirtschaftlich
Und das geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
Ordnungswidrigkeiten
bis 5000 bzw. 10000 Euro
Betrieb ohne Zulassung und Rufzeichen, geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste, Nachrichten an Dritte.
Merken: Der Zweck erklärt die Verbote. Zeugnis ist die Prüfung, Zulassung ist die Erlaubnis — zwei Papiere. Kein Mindestalter, keine Übertragung, nur das eigene Rufzeichen, nur Amateurfunkstellen als Gegenstelle.
Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?
RR (ITU)
weltweit
Radio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionen
drei
1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPT
Europa, Empfehlung
T/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARU
Verband, keine Behörde
Die Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSI
Gerätenormen
Technische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuG
Gesetz
Wer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuV
Verordnung
Die Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKG
Gesetz darüber
Rahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFV
Verordnung
Mensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVG
Gesetz
Gerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzA
Behörde
Führt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAG
Gesetz
Funkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSG
Gesetz
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilung
immer nötig
Jede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.
Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.
VC101Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage und regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland?ab Klasse N
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
Das Gesetz über den Amateurfunk
Das Telekommunikationsgesetz
Das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist B: Das Gesetz über den Amateurfunk
Kniff: Die Frage nennt selbst die beiden Schlüsselwörter: ein Gesetz, und es geht um die Teilnahme am Amateurfunkdienst — also um Personen, Zulassung und Prüfung. Die übrigen Antworten sind Gesetze über Geräte oder über den Rahmen aller Funkdienste. Frage dich bei jeder: regelt sie Menschen oder Technik?
Warum die anderen nicht stimmen:
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln – Das ist das Gesetz zu Gerät und Störung; über Zulassung und Prüfung steht dort nichts.
Das Telekommunikationsgesetz – Das Telekommunikationsgesetz gibt den Rahmen für alle Funkdienste und die Aufgaben der Behörde; die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst stehen in einem eigenen Gesetz.
Das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt – Das ist das Funkanlagengesetz; es betrifft das Bereitstellen von Geräten auf dem Markt, nicht die Person am Funkgerät.