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Amateurfunkgesetz (AFuG)

Lehrgang Klasse N · Vorschriften · Lektion 21 von 23

Lektion 21 von 23 · Vorschriften25 Prüfungsfragen

Darum geht es

Das Amateurfunkgesetz ist die Grundlage in Deutschland: wer Funkamateur ist, wie man zur Zulassung kommt und welche Pflichten gelten.

Das lernst du: Amateurfunkgesetz (AFuG)

Der Lernstoff

Wer darf funken, und wozu

Das Amateurfunkgesetz beschreibt den Dienst über seinen ZWECK, und fast alles andere folgt daraus. Er ist ein Dienst zur eigenen Weiterbildung und zu technischen Studien, betrieben aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse. Aus diesem einen Satz ergibt sich der Rest: Funkamateure funken nur mit Funkamateuren — sonst wäre es ein Nachrichtendienst für andere. Nachrichten für Dritte sind verboten, außer bei Not und Katastrophe, wo Menschenhilfe schwerer wiegt. Gewerbliche Nutzung ist verboten, weil sie dem Zweck widerspricht. Selbstbau ist ausdrücklich erlaubt, weil Technik zu erforschen gerade die Aufgabe ist — und deshalb darf man bei eigenen Geräten auch von den Störfestigkeitsanforderungen des EMVG abweichen, denn die schützen den Markt, nicht den Experimentator. Und weil die Fähigkeit an einer Person hängt, hängt die Erlaubnis an ihr auch: die Zulassung ist nicht übertragbar, das Rufzeichen personengebunden. Ein Mindestalter gibt es dagegen nicht — nachgewiesen wird durch die Prüfung, nicht durch Jahre.

Zweck des Dienstesfünf DingeFunkverkehr untereinander, experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien, eigene Weiterbildung, Völkerverständigung, Unterstützung bei Not und Katastrophe.
FunkamateurPerson mit ZeugnisAmateurfunkzeugnis oder harmonisierte Prüfungsbescheinigung — und aus persönlicher Neigung, nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
AmateurfunkstelleAnlagen samt AntenneSende- und Empfangsanlagen mit Antennen und Zusatzeinrichtungen, betreibbar auf einer Amateurfunkfrequenz.
Zwei PapiereZeugnis UND ZulassungDas Zeugnis bescheinigt die Prüfung. Senden darf man erst mit der Zulassung.
MindestalterkeinesDas AFuG sieht keines vor.
ÜbertragbarneinAn die Person in der Zulassungsurkunde gebunden — auch nicht vorübergehend.
Rufzeichennur das zugeteiltePersonengebunden, von der Bundesnetzagentur zugeteilt.
Gerätegekauft, gebaut, umgebautAlle drei sind ausdrücklich erlaubt — Selbstbau gehört zum Zweck des Dienstes.
Selbstbau und EMVGStörfestigkeit selbst bestimmenBei Selbstbaugeräten darf man von den grundlegenden Anforderungen abweichen.
Frequenzennur die ausgewiesenen
Gegenstellennur AmateurfunkstellenAusschließlich.
Nachrichten für Drittenur bei Not und Katastrophe
Verbotengewerblich-wirtschaftlichUnd das geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikationsdiensten.
Ordnungswidrigkeitenbis 5000 bzw. 10000 EuroBetrieb ohne Zulassung und Rufzeichen, geschäftsmäßige Telekommunikationsdienste, Nachrichten an Dritte.

Merken: Der Zweck erklärt die Verbote. Zeugnis ist die Prüfung, Zulassung ist die Erlaubnis — zwei Papiere. Kein Mindestalter, keine Übertragung, nur das eigene Rufzeichen, nur Amateurfunkstellen als Gegenstelle.

Zum Begriffsblatt im Lexikon →

Wer regelt was

Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?

RR (ITU)weltweitRadio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionendrei1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPTEuropa, EmpfehlungT/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARUVerband, keine BehördeDie Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSIGerätenormenTechnische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuGGesetzWer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuVVerordnungDie Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKGGesetz darüberRahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFVVerordnungMensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVGGesetzGerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzABehördeFührt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAGGesetzFunkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSGGesetzTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilungimmer nötigJede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.

Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.

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Eine Frage zum Ausprobieren

VC101Welches Gesetz bildet die Rechtsgrundlage und regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland?ab Klasse N

  1. Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
  2. Das Gesetz über den Amateurfunk
  3. Das Telekommunikationsgesetz
  4. Das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist B: Das Gesetz über den Amateurfunk

Kniff: Die Frage nennt selbst die beiden Schlüsselwörter: ein Gesetz, und es geht um die Teilnahme am Amateurfunkdienst — also um Personen, Zulassung und Prüfung. Die übrigen Antworten sind Gesetze über Geräte oder über den Rahmen aller Funkdienste. Frage dich bei jeder: regelt sie Menschen oder Technik?

Warum die anderen nicht stimmen:

  • Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln – Das ist das Gesetz zu Gerät und Störung; über Zulassung und Prüfung steht dort nichts.
  • Das Telekommunikationsgesetz – Das Telekommunikationsgesetz gibt den Rahmen für alle Funkdienste und die Aufgaben der Behörde; die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst stehen in einem eigenen Gesetz.
  • Das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt – Das ist das Funkanlagengesetz; es betrifft das Bereitstellen von Geräten auf dem Markt, nicht die Person am Funkgerät.

Mehr dazu: Wer regelt was

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