Start › Lehrgang › Regelungen der CEPT

Regelungen der CEPT

Lehrgang Klasse N · Vorschriften · Lektion 20 von 23

Lektion 20 von 23 · Vorschriften14 Prüfungsfragen

Darum geht es

Die CEPT ist die europäische Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen. Ihre Regelungen bestimmen unter anderem, wann man mit einer Zulassung vorübergehend im Ausland funken darf.

Das lernst du: Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)

Der Lernstoff

Funken im Ausland

Es gibt keine Weltlizenz. Eine Zulassung erteilt ein Staat für sein eigenes Gebiet — wer im Ausland funken will, braucht also entweder eine Zulassung des Gastlandes oder eine Regelung, die das erspart. Genau das sind die CEPT-Empfehlungen: EMPFEHLUNGEN, die jedes Land freiwillig umsetzt. Daraus folgen drei Dinge, die man bei jeder dieser Fragen prüfen muss. Erstens: welche Empfehlung passt zu meiner Klasse? Zweitens: hat das Gastland gerade diese umgesetzt? Drittens: was gilt dort? Denn die Empfehlung erspart nur die Gastzulassung — sie exportiert nicht das deutsche Recht. Leistungsgrenzen, Bandkanten und Auflagen sind die des Gastlandes. Und weil es um BESUCHEN geht, endet die Sache dort, wo man nicht mehr besucht: mit einem festen Wohnsitz im Gastland oder nach drei Monaten je Aufenthalt. An Bord eines Schiffs oder Flugzeugs entscheidet noch jemand anderes — der Verantwortliche des Fahrzeugs, denn er haftet für die Sicherheit an Bord, und ein Sender kann dessen eigene Technik beeinflussen.

T/R 61-01vorübergehender BetriebFür die volle Klasse. Grundlage der gegenseitigen Anerkennung.
ECC/REC/(05)06dasselbe für EinsteigerDie „CEPT-Novice“-Regelung.
T/R 61-02HARECDie harmonisierte Prüfungsbescheinigung. Das Zeugnis der Klasse A entspricht ihr.
ERC-Report 32gehört zur FamilieWird in denselben Fragen genannt wie T/R 61-01 und (05)06 — Anerkennung und vorübergehender Betrieb.
Klasse Nnur in Deutschland gültigKeine CEPT-Berechtigung.
Klasse ECEPT-NoviceNur in Ländern, die ECC/REC/(05)06 umgesetzt haben.
Klasse ACEPTNur in Ländern, die T/R 61-01 umgesetzt haben.
Bedingungkein fester Wohnsitz dortWer im Gastland wohnt, braucht eine Zulassung des Gastlandes.
Dauerbis zu 3 MonatenJe Aufenthalt.
Es giltEmpfehlung UND GastlandrechtAuch die Sendeleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Gastlandes.
Gast in DeutschlandDL/ oder DO/ voranJe nach Klasse des Gastes, vor das Heimatrufzeichen.
HAREC-BescheinigungWeg zur ZulassungMit ihr kann man in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
Novice-BescheinigungvereinfachtSie kann die Erteilung einer Novice-Individualgenehmigung im Ausland vereinfachen.
LuftfahrzeugZustimmung des Luftfahrzeugführers
SchiffZustimmung des SchiffsführersAuch in internationalen Gewässern.

Merken: Klasse N bleibt zu Hause. Klasse E über (05)06, Klasse A über T/R 61-01, aber nur in Ländern, die umgesetzt haben, und nur bis drei Monate ohne festen Wohnsitz. HAREC ist das Prüfungspapier, nicht die Erlaubnis. Und im Gastland gilt das Gastland.

Zum Begriffsblatt im Lexikon →

Wer regelt was

Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?

RR (ITU)weltweitRadio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionendrei1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPTEuropa, EmpfehlungT/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARUVerband, keine BehördeDie Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSIGerätenormenTechnische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuGGesetzWer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuVVerordnungDie Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKGGesetz darüberRahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFVVerordnungMensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVGGesetzGerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzABehördeFührt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAGGesetzFunkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSGGesetzTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilungimmer nötigJede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.

Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.

Zum Begriffsblatt im Lexikon →

Eine Frage zum Ausprobieren

VB101Welche der folgenden Aussagen zur „CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung“ ist richtig?ab Klasse N

  1. Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
  2. Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.
  3. Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
  4. Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.

Kniff: Achte auf das Wort „Prüfungsbescheinigung“. Ein Zeugnis über eine Prüfung sagt, was jemand kann, nicht wo er senden darf. Sortiere die Antworten deshalb danach, ob sie ein Können oder ein Dürfen beschreiben; drei machen aus dem Zeugnis eine Erlaubnis zum Betrieb. Übrig bleibt die eine, die von einem Verfahren spricht und nicht vom Senden.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. – Hier sind zwei Größen vertauscht: aus der Bescheinigung wird eine Betriebserlaubnis, und die genannte Empfehlung gehört zur vollen Klasse A, nicht zur Einsteigerklasse.
  • Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen. – Das schießt über das Ziel hinaus und beschreibt die Lage der Klasse N; wer eine Zulassung der Klasse E hat, darf über ECC/REC/(05)06 sehr wohl im Ausland funken.
  • Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen. – Diese Antwort exportiert das deutsche Recht: selbst wo Betrieb erlaubt ist, gelten die Auflagen des Gastlandes, und ein Prüfungszeugnis berechtigt ohnehin nicht zum Betrieb.

Mehr dazu: Funken im Ausland

Jetzt üben

Jeder Abschnitt einzeln – im Trainer als Lernrunde oder hier mit allen Lösungswegen.

Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)

VB1 · 14 Fragen