Lehrgang Klasse N · Vorschriften · Lektion 20 von 23
Lektion 20 von 23 · Vorschriften14 Prüfungsfragen
Darum geht es
Die CEPT ist die europäische Konferenz der Post- und Fernmeldeverwaltungen. Ihre Regelungen bestimmen unter anderem, wann man mit einer Zulassung vorübergehend im Ausland funken darf.
Das lernst du: Regelungen der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation)
Der Lernstoff
Funken im Ausland
Es gibt keine Weltlizenz. Eine Zulassung erteilt ein Staat für sein eigenes Gebiet — wer im Ausland funken will, braucht also entweder eine Zulassung des Gastlandes oder eine Regelung, die das erspart. Genau das sind die CEPT-Empfehlungen: EMPFEHLUNGEN, die jedes Land freiwillig umsetzt. Daraus folgen drei Dinge, die man bei jeder dieser Fragen prüfen muss. Erstens: welche Empfehlung passt zu meiner Klasse? Zweitens: hat das Gastland gerade diese umgesetzt? Drittens: was gilt dort? Denn die Empfehlung erspart nur die Gastzulassung — sie exportiert nicht das deutsche Recht. Leistungsgrenzen, Bandkanten und Auflagen sind die des Gastlandes. Und weil es um BESUCHEN geht, endet die Sache dort, wo man nicht mehr besucht: mit einem festen Wohnsitz im Gastland oder nach drei Monaten je Aufenthalt. An Bord eines Schiffs oder Flugzeugs entscheidet noch jemand anderes — der Verantwortliche des Fahrzeugs, denn er haftet für die Sicherheit an Bord, und ein Sender kann dessen eigene Technik beeinflussen.
T/R 61-01
vorübergehender Betrieb
Für die volle Klasse. Grundlage der gegenseitigen Anerkennung.
ECC/REC/(05)06
dasselbe für Einsteiger
Die „CEPT-Novice“-Regelung.
T/R 61-02
HAREC
Die harmonisierte Prüfungsbescheinigung. Das Zeugnis der Klasse A entspricht ihr.
ERC-Report 32
gehört zur Familie
Wird in denselben Fragen genannt wie T/R 61-01 und (05)06 — Anerkennung und vorübergehender Betrieb.
Klasse N
nur in Deutschland gültig
Keine CEPT-Berechtigung.
Klasse E
CEPT-Novice
Nur in Ländern, die ECC/REC/(05)06 umgesetzt haben.
Klasse A
CEPT
Nur in Ländern, die T/R 61-01 umgesetzt haben.
Bedingung
kein fester Wohnsitz dort
Wer im Gastland wohnt, braucht eine Zulassung des Gastlandes.
Dauer
bis zu 3 Monaten
Je Aufenthalt.
Es gilt
Empfehlung UND Gastlandrecht
Auch die Sendeleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Gastlandes.
Gast in Deutschland
DL/ oder DO/ voran
Je nach Klasse des Gastes, vor das Heimatrufzeichen.
HAREC-Bescheinigung
Weg zur Zulassung
Mit ihr kann man in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
Novice-Bescheinigung
vereinfacht
Sie kann die Erteilung einer Novice-Individualgenehmigung im Ausland vereinfachen.
Luftfahrzeug
Zustimmung des Luftfahrzeugführers
Schiff
Zustimmung des Schiffsführers
Auch in internationalen Gewässern.
Merken: Klasse N bleibt zu Hause. Klasse E über (05)06, Klasse A über T/R 61-01, aber nur in Ländern, die umgesetzt haben, und nur bis drei Monate ohne festen Wohnsitz. HAREC ist das Prüfungspapier, nicht die Erlaubnis. Und im Gastland gilt das Gastland.
Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?
RR (ITU)
weltweit
Radio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionen
drei
1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPT
Europa, Empfehlung
T/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARU
Verband, keine Behörde
Die Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSI
Gerätenormen
Technische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuG
Gesetz
Wer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuV
Verordnung
Die Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKG
Gesetz darüber
Rahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFV
Verordnung
Mensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVG
Gesetz
Gerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzA
Behörde
Führt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAG
Gesetz
Funkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSG
Gesetz
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilung
immer nötig
Jede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.
Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.
VB101Welche der folgenden Aussagen zur „CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung“ ist richtig?ab Klasse N
Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.
Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
Kniff: Achte auf das Wort „Prüfungsbescheinigung“. Ein Zeugnis über eine Prüfung sagt, was jemand kann, nicht wo er senden darf. Sortiere die Antworten deshalb danach, ob sie ein Können oder ein Dürfen beschreiben; drei machen aus dem Zeugnis eine Erlaubnis zum Betrieb. Übrig bleibt die eine, die von einem Verfahren spricht und nicht vom Senden.
Warum die anderen nicht stimmen:
Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01. – Hier sind zwei Größen vertauscht: aus der Bescheinigung wird eine Betriebserlaubnis, und die genannte Empfehlung gehört zur vollen Klasse A, nicht zur Einsteigerklasse.
Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen. – Das schießt über das Ziel hinaus und beschreibt die Lage der Klasse N; wer eine Zulassung der Klasse E hat, darf über ECC/REC/(05)06 sehr wohl im Ausland funken.
Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen. – Diese Antwort exportiert das deutsche Recht: selbst wo Betrieb erlaubt ist, gelten die Auflagen des Gastlandes, und ein Prüfungszeugnis berechtigt ohnehin nicht zum Betrieb.