Start › Lehrgang › Rufzeichen und Landeskenner

Rufzeichen und Landeskenner

Lehrgang Klasse N · Betrieb · Lektion 15 von 23

Lektion 15 von 23 · Betrieb41 Prüfungsfragen

Darum geht es

Ein Rufzeichen verrät viel: Am Präfix erkennt man das Land, am Aufbau oft die Klasse. Dazu kommen Zusätze wie /p für portabel oder /m für mobil.

Das lernst du: Rufzeichen · Rufzeichenzusätze · Landeskenner

Der Lernstoff

Deutsche Rufzeichen lesen

Ein Rufzeichen ist kein Name, sondern eine Zulassung zum Vorlesen. Jeder Teil trägt eine Auskunft, und die STELLE sagt, welche: was VOR dem eigenen Rufzeichen steht, nennt den Ort — den Kenner des Gastlandes, wenn man im Ausland funkt. Was DAHINTER steht, sagt etwas über diese Aussendung: unterwegs, tragbar, fernbedient, in Ausbildung. Und das Rufzeichen selbst — Buchstabenpaar, Ziffer, Suffix — sagt, wer sendet und mit welcher Berechtigung. Wer diese Ordnung kennt, erkennt die falschen Antworten daran, dass die beiden Hälften vertauscht sind. Und warum überhaupt genannt werden muss: das Rufzeichen ist das einzige Merkmal, an dem man eine Amateurfunkstelle erkennt — nicht die Frequenz, nicht die Sendeart. Nur weil jede Aussendung zuzuordnen ist, bekommt der Amateurfunkdienst seine Frequenzen überhaupt. Deshalb am Anfang, am Ende und mindestens alle zehn Minuten; deshalb das internationale Buchstabieralphabet; und deshalb ist ein Rufzeichen zugeteilt und nicht besessen — einen Anspruch auf ein bestimmtes gibt es nicht.

AufbauPräfix, Ziffer, SuffixZwei Buchstaben Landeskenner, eine Ziffer, dann zwei oder drei Buchstaben.
DL1 bis DL9Klasse APersonengebunden, zwei- oder dreistelliges Suffix.
DO1 bis DO9Klasse EPersonengebunden, zwei- oder dreistelliges Suffix.
DN9Klasse NPersonengebunden.
Null nach dem PräfixKlubstationDA0ABC, DL0XK. Das Buchstabenpaar sagt dabei weiter die Klasse: DL0 ist Klasse A.
DA5besondere experimentelle StudienNach § 16 Absatz 2 AFuV. Nicht mit DA0 verwechseln — dort macht die Null die Klubstation.
DP0exterritorial, Klasse AStationen außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets.
Suffix bis 7 Zeichenzu besonderen AnlässenDarf Ziffern enthalten, muss mit einem Buchstaben enden. Beispiel DL250 BTHVN.
ZuteilungsartendreiPersonengebunden, für fernbediente und automatisch arbeitende Stellen, Klubstation.
AnspruchkeinerAuf ein bestimmtes Rufzeichen gibt es kein Recht — auch nicht auf ein früher zugeteiltes.
NennungAnfang, Ende, alle 10 MinutenNicht nur auf Verlangen und nicht alle 15 Minuten.
Buchstabiereninternational, Radio RegulationsAnhang 14 der Radio Regulations. Nicht DIN 5009 und nichts Europäisches.
Erkennungsmerkmaldas RufzeichenNicht die Frequenz, nicht die Sendeart, nicht die Modulation.
/mLandfahrzeug ODER BinnengewässerBeweglich, aber nicht auf See.
/mmWasserfahrzeug auf Seemaritime mobile. Das zweite m macht das Meer.
/pvorübergehend ortsfest oder tragbarportabel.
/R oder /RemoteRemote-BetriebNicht /F, nicht /FB, nicht /RB.
/T oder /TraineeAusbildungsfunkbetrieb/Trainee im Sprechfunk, /T in Telegrafie und digital. Immer HINTEN, auch bei Klubstationen.
Gastkenner/eigenesCEPT im AuslandHB9/DL9MJ in der Schweiz. Mit CEPT-Novice HB3/DO7PR — der Gastkenner zeigt die Klasse.
MO, MOE, MOI, MOS, MOH, MO5PeilsenderDie Endung zählt die Punkte: E ist einer, I zwei, S drei, H vier, 5 fünf.

Merken: Ort vorne, Umstand hinten. HB9/DL9MJ heißt: in der Schweiz, deutsche Station. DL1PZ/Trainee heißt: diese Station, gerade in Ausbildung. Die Null nach dem Buchstabenpaar macht eine Klubstation. Und im Sprechfunk /Trainee, in Telegrafie und digital das kurze /T.

Zum Begriffsblatt im Lexikon →

Wer regelt was

Frequenzen sind weltweit knapp und machen an Grenzen nicht halt. Deshalb ist das Recht darüber in Ebenen gebaut, und jede Ebene regelt nur, was auf ihrer Ebene entschieden werden muss. Weltweit legt die ITU in den Radio Regulations fest, welcher Funkdienst welchen Bereich bekommt und was ein Amateurfunkdienst überhaupt ist — das muss überall gleich sein, sonst stören sich Länder gegenseitig. Europäisch empfiehlt die CEPT, wie man Zulassungen gegenseitig anerkennt. National sagt ein GESETZ das Grundsätzliche und eine VERORDNUNG die vielen Einzelheiten; ausgeführt wird beides von einer Behörde. Und die Funkamateure selbst empfehlen sich über die IARU, wo man innerhalb eines Bandes welche Betriebsart benutzt — dafür braucht es kein Gesetz, weil niemand außerhalb betroffen ist. Wer eine Frage nach der Rechtsquelle vor sich hat, sortiert deshalb zuerst nach Reichweite: geht es um alle Länder, um Europa, um Deutschland, oder nur um die Funkamateure untereinander? Damit fallen meist schon drei Antworten weg. Danach die zweite Frage: geht es um Menschen im Feld (BEMFV), um Geräte und ihre Störungen (EMVG und FuAG), oder um das Funken selbst (AFuG und AFuV)?

RR (ITU)weltweitRadio Regulations: Begriffe wie „Amateurfunkdienst“, Frequenzzuweisungen, Rufzeichen-Präfixe, Q-Gruppen.
ITU-Regionendrei1 Europa und Afrika (Deutschland), 2 Amerika (Kanada), 3 Asien und Ozeanien (Australien).
CEPTEuropa, EmpfehlungT/R 61-01 und ECC/REC/(05)06: Funken im Ausland ohne Gastzulassung. HAREC ist die Prüfungsbescheinigung dazu.
IARUVerband, keine BehördeDie Funkamateure selbst: Bandpläne, Notfunk-Aktivitätszentren. Empfehlungen, kein Gesetz.
ETSIGerätenormenTechnische Standards. Zum Amateurfunkdienst sagt ETSI nichts.
AFuGGesetzWer darf funken: Zulassung, Prüfung, Rufzeichen, Begriffe. § 3 Abs. 1 ist die Zulassung.
AFuVVerordnungDie Einzelheiten zum AFuG: Klassen, Leistungen, Bänder, Rufzeichenzusätze, Logbuch.
TKGGesetz darüberRahmen für alle Funkdienste: Frequenzordnung, Aufgaben der Bundesnetzagentur.
BEMFVVerordnungMensch im Feld: Sicherheitsabstand, Anzeige ab 10 W EIRP, Standortbescheinigung.
EMVGGesetzGerät und Störung: elektromagnetische Verträglichkeit.
BNetzABehördeFührt aus: Zulassung, Rufzeichen, Prüfung, Anzeigen, Störungsbearbeitung.
FuAGGesetzFunkanlagengesetz: was auf dem Markt bereitgestellt wird — CE und grundlegende Anforderungen.
TTDSGGesetzTelekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: verdeckte Abhörgeräte, Herstellung und Besitz.
Frequenzzuteilungimmer nötigJede Frequenznutzung braucht eine vorherige Zuteilung. Ohne sie ist es eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG.

Merken: G wie Gesetz sagt Grundsätzliches, V wie Verordnung die vielen Einzelheiten. Mensch im Feld: BEMFV. Gerät und Störung: EMVG. Weltweit: RR der ITU. Ins Ausland: CEPT. Bandpläne und Notfunk: IARU — ein Verband, keine Behörde. Und was jemand tatsächlich tut, tut die Bundesnetzagentur.

Zum Begriffsblatt im Lexikon →

Werkzeuge dazu

Eine Frage zum Ausprobieren

BD101Sie hören die Station DA0ABC. Um welche Art von Amateurfunkstelle handelt es sich? Es handelt sich um eine ...ab Klasse N

  1. exterritoriale Station.
  2. Amateurfunkstelle von Angehörigen der Gaststreitkräfte.
  3. Klubstation.
  4. Amateurfunkstelle, die für besondere experimentelle Studien gemäß § 16 Absatz 2 AFuV betrieben wird.
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Klubstation.

Kniff: Die Null nach dem Buchstabenpaar ist das Zeichen für eine Klubstation — bei DA0ABC steht sie an genau dieser Stelle. Alles andere in den Antworten hat sein eigenes Kennzeichen: exterritorial ist DP0, experimentelle Studien sind DA5.

Warum die anderen nicht stimmen:

  • exterritoriale Station. – Exterritoriale Stationen haben das Präfix DP0, nicht DA0. Das Buchstabenpaar entscheidet, nicht die Null allein.
  • Amateurfunkstelle von Angehörigen der Gaststreitkräfte. – Für Gaststreitkräfte gibt es eigene Rufzeichen; DA0 gehört zu den Klubstationen.
  • Amateurfunkstelle, die für besondere experimentelle Studien gemäß § 16 Absatz 2 AFuV betrieben wird. – Das ist DA5 — dasselbe Buchstabenpaar, aber eine andere Ziffer. Genau daran hängt der Unterschied zwischen dieser und der richtigen Antwort.

Mehr dazu: Deutsche Rufzeichen lesen

Jetzt üben

Jeder Abschnitt einzeln – im Trainer als Lernrunde oder hier mit allen Lösungswegen.

Rufzeichenzusätze

BD2 · 14 Fragen

Landeskenner

BD3 · 18 Fragen