Abschnitt 4.11.1 · Elektromagnetische Verträglichkeit, Anwendung, Personen- und Sachschutz · Technische Kenntnisse Klasse E. 8 Fragen, jede mit Erklärung.
Auf dieser Seite stehen alle 8 Prüfungsfragen zum Thema Schutz von Personen (Kapitel „Elektromagnetische Verträglichkeit, Anwendung, Personen- und Sachschutz“). Überlege erst selbst und klappe dann die Lösung auf: Dort steht der Lösungsweg und bei jeder falschen Antwort, welcher Denkfehler dahintersteckt.
Ein Grenzwert für ein elektromagnetisches Feld ist nie einfach eine Zahl — er ist eine Zahl PLUS eine Verabredung, über welchen Zeitraum und bei welcher Frequenz sie gilt. Beides hat einen körperlichen Grund. Die Frequenzabhängigkeit kommt daher, dass der Körper hochfrequente Strahlung nicht überall gleich gut AUFNIMMT: bei manchen Frequenzen hat der Mensch etwa die Länge, bei der er wie eine Antenne wirkt, dort wird am meisten Energie aufgenommen, und dort muss der Grenzwert am niedrigsten sein. Deshalb ist die Grenzwertkurve über der Frequenz keine Gerade. Der Zeitbezug kommt daher, dass die schädigende Wirkung dieser Felder die ERWÄRMUNG ist, und Erwärmung braucht Zeit: kurze Spitzen fallen kaum ins Gewicht, eine dauernde Belastung schon. Deshalb wird nach Anhang 1b der 26. BImSchV quadratisch über SECHS MINUTEN gemittelt — quadratisch, weil die Erwärmung mit dem Quadrat der Feldstärke geht. Für die Grenzwerte nach Anhang 1a gilt dagegen der kurzfristige Effektivwert und für die nach Anhang 3 der momentane Spitzenwert, weil dort andere Wirkungen im Vordergrund stehen als die Erwärmung. Und eine Ausnahme ist streng: bei aktiven KÖRPERHILFEN, also Herzschrittmachern und ähnlichen Geräten, wird der maximale MOMENTANWERT betrachtet. Das ist folgerichtig, denn ein Schrittmacher kann durch einen einzigen Impuls gestört werden — da hilft kein Sechs-Minuten-Mittel.
Quadratisch, weil die Erwärmung mit dem Quadrat der Feldstärke geht.
Anhang 1a
kurzfristiger Effektivwert
Anhang 3
momentaner Spitzenwert
Aktive Körperhilfen
maximaler Momentanwert
Ein Herzschrittmacher kann durch einen einzelnen Impuls gestört werden.
Rechtsgrundlage
26. BImSchV
Verordnung über elektromagnetische Felder.
Merken: Ein Grenzwert ist eine Zahl plus ein Zeitbezug. Weil die Wirkung Erwärmung ist, wird nach Anhang 1b quadratisch über sechs Minuten gemittelt; Anhang 1a nimmt den kurzfristigen Effektivwert, Anhang 3 den momentanen Spitzenwert. Für aktive Körperhilfen gilt immer der maximale Momentanwert.
Den Sicherheitsabstand bestimmen — und wann die Formel nicht gilt
Der Sicherheitsabstand wird aus der gestrahlten Leistung und dem zulässigen Grenzwert berechnet, und der Rechenweg ist eine Fortsetzung der EIRP-Rechnung: erst Kabelverluste abziehen, dann Antennengewinn addieren, das Ergebnis in einen Faktor verwandeln — und dann in die Fernfeldnäherung einsetzen, die aus der Strahlungsleistung eine Entfernung macht. Ein Beispiel aus dem Katalog: 100 W, 1,5 dB Kabel, Yagi mit 7,5 dBd auf dem 10-m-Band, Grenzwert 28 V/m — daraus ergeben sich 5,0 m. Die eigentliche Prüfungsfrage ist aber eine andere, und sie ist wichtiger als jede Rechnung: die Formel darf man nicht immer anwenden. Sie heißt FERNfeldnäherung, weil sie nur dort gilt, wo sich das Feld schon von der Antenne gelöst hat. Nahe an der Antenne herrscht das reaktive NAHfeld, dort hängen E- und H-Feld noch nicht im festen Verhältnis zueinander, und die Formel liefert Unsinn. Ob man im Nahfeld ist, hängt an der Wellenlänge — und die ist auf den langen Bändern riesig. Deshalb kippt die Rechnung genau dort: auf dem 160-m-Band ist ein Ergebnis unter 25,5 m ungültig, auf dem 80-m-Band eines unter 12,7 m. Wer für seinen 80-m-Dipol bei 100 W einen Abstand von 3,65 m ausrechnet, hat also keine gute Nachricht, sondern ein ungültiges Ergebnis — er muss messen oder eine Nahfeldberechnung anstellen. Und wenn die Fernfeldnäherung gilt, gilt der Abstand von JEDEM PUNKT der Antenne aus, nicht vom Mittelpunkt: die Formel behandelt die Antenne als Punkt, also muss man zur Sicherheit von ihrem nächstliegenden Teil aus messen. Ob überhaupt ein Nachweis nötig ist, entscheidet die Anzeigeschwelle von 10 W EIRP — und die ist schnell erreicht: 6 W an einer 13-dBd-Yagi sind fast 200 W EIRP.
Rechenweg
wie bei EIRP, dann in die Fernfeldformel
Verluste ab, Gewinn dazu, Faktor bilden.
Beispiel
100 W, 1,5 dB, 7,5 dBd, 28 V/m → 5,0 m
10-m-Band, FM.
Die Formel heißt
Fernfeldnäherung
Sie gilt nur im Fernfeld.
Reaktives Nahfeld
dort gilt sie nicht
E- und H-Feld stehen noch nicht im festen Verhältnis.
160-m-Band
Ergebnis unter 25,5 m ist ungültig
80-m-Band
Ergebnis unter 12,7 m ist ungültig
3,65 m wären also kein Ergebnis, sondern ein Fehler.
Dann stattdessen
messen oder Nahfeldberechnung
E- und H-Feldanteile messen, simulieren oder nahfeldrechnen.
Von wo aus gilt der Abstand
von jedem Punkt der Antenne
Die Formel behandelt die Antenne als Punkt.
Nachweispflicht
ab 10 W EIRP
6 W an einer 13-dBd-Yagi sind fast 200 W EIRP — also ja.
Merken: Erst EIRP rechnen, dann in die Fernfeldnäherung — aber prüfen, ob sie gilt: auf 160 m ist ein Ergebnis unter 25,5 m ungültig, auf 80 m eines unter 12,7 m, weil man dann im reaktiven Nahfeld sitzt. Dann muss gemessen werden. Und der Abstand gilt von JEDEM Punkt der Antenne.
EK101Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil ...ab Klasse E
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist.
die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist.
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente.
auf den Amateurfunkbändern unterschiedlich hohe Sendeleistungen zugelassen sind.
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Richtig ist B: die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist.
Kniff: Die Frage verlangt eine Begründung, und die muss beim Menschen ansetzen — nicht bei der Messtechnik und nicht beim Funkbetrieb. Lies die Antworten daraufhin durch: nur eine sagt etwas über den Körper.
Warum die anderen nicht stimmen:
die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist. – Die Antwort greift den richtigen Begriff auf und verdreht ihn: die Absorptionsrate ist bei verschiedenen Frequenzen unterschiedlich hoch, nicht unmessbar.
niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente. – Das ist sachlich verkehrt und als Begründung untauglich; die Grenzwertkurve folgt der Aufnahme im Körper und nicht einer angenommenen Rangfolge der Feldenergie.
auf den Amateurfunkbändern unterschiedlich hohe Sendeleistungen zugelassen sind. – Der Personenschutz gilt für jedes Feld, ganz gleich woher es kommt. Die zulässigen Sendeleistungen sind eine Folge solcher Grenzwerte und nicht ihr Grund.
EK102Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke für die Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) zu betrachten?ab Klasse E
Quadratisch gemittelt über 3 Minuten für Grenzwerte nach Anhang 1b, als kurzfristiger Effektivwert für Grenzwerte nach Anhang 1a und als momentaner Spitzenwert für Grenzwerte nach Anhang 3
Quadratisch gemittelt über 6 Minuten für Grenzwerte nach Anhang 1b, als kurzfristiger Effektivwert für Grenzwerte nach Anhang 1a und als momentaner Spitzenwert für Grenzwerte nach Anhang 3
Tagsüber maximale Momentanwerte und in den Nachtstunden zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang quadratisch gemittelt über 3 Minuten
Tagsüber maximale Momentanwerte und in den Nachtstunden zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang quadratisch gemittelt über 6 Minuten
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Richtig ist B: Quadratisch gemittelt über 6 Minuten für Grenzwerte nach Anhang 1b, als kurzfristiger Effektivwert für Grenzwerte nach Anhang 1a und als momentaner Spitzenwert für Grenzwerte nach Anhang 3
Kniff: Zwei Antworten bauen eine Unterscheidung nach Tag und Nacht ein, die die Verordnung nicht kennt — die kannst du sofort streichen. Die beiden übrigen unterscheiden sich nur in der Mittelungszeit. Halte die sechs Minuten fest; die Zuordnung der drei Anhänge ist in beiden gleich.
Warum die anderen nicht stimmen:
Quadratisch gemittelt über 3 Minuten für Grenzwerte nach Anhang 1b, als kurzfristiger Effektivwert für Grenzwerte nach Anhang 1a und als momentaner Spitzenwert für Grenzwerte nach Anhang 3 – Bis auf eine Zahl ist diese Antwort mit der richtigen identisch: die Mittelungszeit für Anhang 1b ist halbiert, und genau darauf zielt die Frage.
Tagsüber maximale Momentanwerte und in den Nachtstunden zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang quadratisch gemittelt über 3 Minuten – Eine Tag-Nacht-Regelung gibt es hier nicht; sie stammt aus der Vorstellungswelt des Lärmschutzes und passt nicht zu einer Wirkung, die vom Aufenthalt im Feld abhängt.
Tagsüber maximale Momentanwerte und in den Nachtstunden zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang quadratisch gemittelt über 6 Minuten – Dieselbe erfundene Teilung in Tag und Nacht, diesmal mit der richtigen Zahl garniert. Die sechs Minuten allein retten die Antwort nicht, denn die Zuordnung zu den Anhängen fehlt.
EK103Zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in bestimmten Fällen auch Grenzwerte für aktive Körperhilfen einzuhalten. Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke hierbei zu betrachten?ab Klasse E
Quadratisch gemittelt über 6 Minuten
Als minimaler Momentanwert
Als maximaler Momentanwert
Quadratisch gemittelt über 3 Minuten
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Richtig ist C: Als maximaler Momentanwert
Kniff: Zwei falsche Antworten nennen eine Mittelung über einen Zeitraum, die dritte nennt den Momentanwert mit dem verkehrten Vorsatz. Lies deshalb genau, ob „maximaler“ oder „minimaler“ davorsteht. Ein Mittelwert kann hier nicht gemeint sein, denn die Störung ist eingetreten, bevor die Mittelung überhaupt beginnt.
Warum die anderen nicht stimmen:
Quadratisch gemittelt über 6 Minuten – Das ist der Zeitbezug für den Schutz von Personen nach Anhang 1b. Er wird hier angeboten, weil er die vertraute Zahl trägt, glättet aber gerade die Spitze weg, auf die es ankommt.
Als minimaler Momentanwert – Der Vorsatz ist umgedreht: ein Grenzwert bemisst sich am höchsten auftretenden Wert. Mit dem niedrigsten wäre jede Anlage unbedenklich.
Quadratisch gemittelt über 3 Minuten – Diese Mittelungszeit kommt in der Verordnung nicht vor. Sie ist die verkürzte Fassung der sechs Minuten und in beiden Zeitfragen dieselbe Falle.
EK104Muss ein Funkamateur als Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle bei FM-Telefonie und einer Sendeleistung von 6 W an einer 15-Element-Yagi-Uda-Antenne mit 13 dBd Gewinn im 2 m-Band die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachweisen?ab Klasse E
Ja, für ortsfeste Amateurfunkstellen ist die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte in jedem Fall nachzuweisen.
Nein, bei FM-Telefonie und Sendezeiten unter 6 Minuten in der Stunde kann der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch den Funkamateur vernachlässigt werden.
Nein, der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist durch den Funkamateur erst bei einer Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP sicherzustellen.
Ja, er ist in diesem Fall verpflichtet die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachzuweisen.
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Richtig ist D: Ja, er ist in diesem Fall verpflichtet die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachzuweisen.
Lösungsweg:
Gegeben: 6 W Sendeleistung, Antennengewinn 13 dBd
Gewinn auf den Kugelstrahler beziehen: 13 dBd + 2,15 = 15,15 dBi
Faktor zum Gewinn: 10^(15,15/10) ≈ 33
EIRP = 6 W · 33 ≈ 196 W
Vergleich mit der Anzeigeschwelle von 10 W EIRP: 196 W liegen weit darüber
Also ist er verpflichtet, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachzuweisen
Kniff: Die Frage verlangt zwei Schritte: erst die Strahlungsleistung ausrechnen, dann mit der Anzeigeschwelle vergleichen. 13 dBd sind 15,15 dBi, also ein Faktor von etwa 33, und 6 W mal 33 ergeben rund 196 W EIRP — die 10 W sind damit um das Zwanzigfache überschritten. Die kleine Sendeleistung täuscht: über die Schwelle entscheidet nicht der Sender allein, sondern was die Antenne aus seiner Leistung macht.
Warum die anderen nicht stimmen:
Ja, für ortsfeste Amateurfunkstellen ist die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte in jedem Fall nachzuweisen. – Das Ja trifft hier zu, die Begründung nicht: ein Nachweis „in jedem Fall“ ist es nicht, denn unterhalb der Anzeigeschwelle von 10 W EIRP verlangt die Anzeige keinen. Wer sich diese Antwort merkt, rechnet nie nach — und übersieht, wie schnell schon wenige Watt mit viel Antennengewinn die Schwelle reißen.
Nein, bei FM-Telefonie und Sendezeiten unter 6 Minuten in der Stunde kann der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch den Funkamateur vernachlässigt werden. – Die 6 Minuten stammen aus der zeitlichen Mittelung der Feldstärke und sind kein Freibrief: den Schutz von Personen darf man in keinem Fall vernachlässigen, und die Modulationsart FM ändert daran nichts.
Nein, der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist durch den Funkamateur erst bei einer Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP sicherzustellen. – Die Zahl ist richtig, die Folgerung verdreht: mit rund 196 W EIRP liegt diese Station weit über der Schwelle, das „erst“ ist also erfüllt und die Antwort müsste Ja lauten. Außerdem schiebt sie das Sicherstellen selbst hinter die Schwelle — von der Schwelle hängt der Nachweis ab, nicht die Pflicht, Personen zu schützen.
EK105Sie möchten den Personenschutz-Sicherheitsabstand für ihren neuen, fest aufgebauten Halbwellendipol für das 80 m-Band (3,5 - 3,8 MHz) bestimmen. Bei 100 W Sendeleistung errechnen Sie mit Hilfe der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung einen erforderlichen Abstand von 3,65 m. Ist dieser Sicherheitsabstand gültig?ab Klasse E
Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand muss erst noch mit einem Sicherheitszuschlag (√(2)) multipliziert werden.
Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist gültig, da Berechnungen mit der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung im Amateurfunk hinreichend genau sind.
Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist akzeptiert, sofern die vor Inbetriebnahme einzureichende „Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen“ gemäß § 9 BEMFV von der Bundesnetzagentur nicht beanstandet wird.
Der errechnete Abstand ist ungültig, da er im reaktiven Nahfeld der Antenne liegt, und muss deshalb durch andere Methoden wie z. B. Messungen der E- und H-Feldanteile, Simulations- oder Nahfeldberechnungen bestimmt werden.
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Richtig ist D: Der errechnete Abstand ist ungültig, da er im reaktiven Nahfeld der Antenne liegt, und muss deshalb durch andere Methoden wie z. B. Messungen der E- und H-Feldanteile, Simulations- oder Nahfeldberechnungen bestimmt werden.
Kniff: Hier ist nicht zu rechnen, sondern zu vergleichen: 3,65 m sind weniger als die 12,7 m, die auf dem 80-m-Band die Untergrenze der Fernfeldnäherung bilden. Der Punkt liegt damit im reaktiven Nahfeld, und dort liefert die Formel kein Ergebnis, sondern einen Fehler. Ein auffällig kleiner Abstand ist an dieser Stelle ein Warnzeichen und keine Entlastung; gültig wird er erst durch Messung der E- und H-Feldanteile, Simulation oder eine Nahfeldberechnung.
Warum die anderen nicht stimmen:
Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand muss erst noch mit einem Sicherheitszuschlag (√(2)) multipliziert werden. – Einen solchen Zuschlag kennt die Näherungsformel nicht, und selbst mit ihm bliebe das Ergebnis unter 12,7 m: das Problem ist kein zu knapper Wert, sondern eine Formel, die an dieser Stelle gar nicht anwendbar ist.
Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist gültig, da Berechnungen mit der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung im Amateurfunk hinreichend genau sind. – Die Näherung ist hier nicht ungenau, sondern außerhalb ihres Geltungsbereichs: im reaktiven Nahfeld stehen E- und H-Feld noch nicht im festen Verhältnis, und dann sagt das Ergebnis über die Feldstärke nichts — „hinreichend genau“ setzt voraus, dass die Formel überhaupt gilt.
Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist akzeptiert, sofern die vor Inbetriebnahme einzureichende „Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen“ gemäß § 9 BEMFV von der Bundesnetzagentur nicht beanstandet wird. – Das macht aus einer technischen Frage eine Verfahrensfrage: eine nicht beanstandete Anzeige heilt keine falsch angewandte Formel, und für die Richtigkeit der eingereichten Werte bleibt der Betreiber selbst verantwortlich.
EK106Wann ist die Berechnung des Personenschutz-Sicherheitsabstands mit der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung auf den Bändern 160 m und 80 m ungültig? Die Berechnung ist ungültig, wenn das Ergebnis kleiner ist als ...ab Klasse E
160 m-Band: 12,8 m, 80 m-Band: 6,4 m
160 m-Band: 25,5 m, 80 m-Band: 12,7 m
160 m-Band: 640 m, 80 m-Band: 320 m
160 m-Band: 51,0 m, 80 m-Band: 25,4 m
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Richtig ist B: 160 m-Band: 25,5 m, 80 m-Band: 12,7 m
Kniff: Alle vier Antworten halten dasselbe Verhältnis ein — der Wert für 80 m ist stets die Hälfte des Werts für 160 m, weil die Grenze an der Wellenlänge hängt. Unterscheiden musst du sie also allein am Betrag: 25,5 m und 12,7 m; zur Kontrolle taugt die Wellenlänge geteilt durch 2π. Und merke die Richtung: kleiner als diese Werte heißt ungültig, nicht besonders sicher.
Warum die anderen nicht stimmen:
160 m-Band: 12,8 m, 80 m-Band: 6,4 m – Das ist das richtige Paar halbiert. Wer damit arbeitet, hält auf dem 160-m-Band schon ein Ergebnis von 20 m für gültig, obwohl es noch im reaktiven Nahfeld liegt — eine zu niedrige Grenze ist die gefährlichste Verwechslung hier.
160 m-Band: 640 m, 80 m-Band: 320 m – Diese Zahlen sind Vielfache der Wellenlänge und um mehr als das Zwanzigfache zu groß; sie würden die Näherungsformel auf 160 m und 80 m praktisch immer für ungültig erklären.
160 m-Band: 51,0 m, 80 m-Band: 25,4 m – Hier ist das richtige Paar verdoppelt. Die 25,4 m für das 80-m-Band liegen dabei verdächtig dicht an den 25,5 m, die zum 160-m-Band gehören — die Antwort lebt davon, dass man sich nur eine der beiden Zahlen gemerkt hat und sie dem falschen Band zuordnet.
EK107Sie errechnen einen Sicherheitsabstand für Ihre Antenne. Von welchem Punkt aus muss dieser Sicherheitsabstand eingehalten werden, wenn Sie bei der Berechnung die Fernfeldnäherung verwendet haben? Er muss eingehalten werden ...ab Klasse E
vom untersten Punkt der Antenne.
von der Mitte der Antenne, d. h. dort, wo sie am Mast befestigt ist.
von jedem Punkt der Antenne.
vom Einspeisepunkt der Antenne.
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Richtig ist C: von jedem Punkt der Antenne.
Kniff: Die Näherung rechnet mit einer Antenne ohne Ausdehnung, also mit einem Punkt; die wirkliche Antenne ist aber lang, und niemand darf irgendeinem ihrer Teile näher kommen als der berechnete Abstand. Drei Antworten nennen je einen einzelnen Punkt, und von dem aus gemessen bleiben andere Teile der Antenne innerhalb des Abstands. Frage dich deshalb immer, welcher Punkt der nächstliegende ist — gemeint ist jeder.
Warum die anderen nicht stimmen:
vom untersten Punkt der Antenne. – Das untere Ende ist nur zufällig einmal der nächste Punkt, etwa bei einer Vertikal über einem Weg; bei einer Yagi am Mast oder einem Draht quer über den Garten liegen andere Teile näher, und dort wäre der Abstand unterschritten.
von der Mitte der Antenne, d. h. dort, wo sie am Mast befestigt ist. – Das verwechselt das Rechenmodell mit der Wirklichkeit: dass die Formel die Antenne als Punkt behandelt, heißt nicht, dass dieser Punkt die Befestigung am Mast ist. Von der Mitte aus gemessen ragen die Enden aus dem Kreis heraus, und dort kommen Personen näher heran, als die Rechnung erlaubt.
vom Einspeisepunkt der Antenne. – Der Einspeisepunkt ist eine Größe der Speisung und sagt nichts über die räumliche Ausdehnung; bei einer endgespeisten Drahtantenne liegt er sogar am Rand, und der ganze übrige Draht bliebe unberücksichtigt.
EK108Sie möchten den Personenschutz-Sicherheitsabstand für die Antenne Ihrer Amateurfunkstelle für das 10 m-Band und das Modulationsverfahren FM berechnen. Der Grenzwert im Fall des Personenschutzes beträgt 28 V/m. Sie betreiben eine Yagi-Uda-Antenne mit einem Gewinn von 7, 5 dBd. Die Antenne wird von einem Sender mit einer Leistung von 100 W über ein langes Koaxialkabel gespeist. Die Kabeldämpfung beträgt 1,5 dB. Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein?ab Klasse E
Kabelverlust abziehen: 100 W / 10^(1,5/10) = 70,8 W an der Antenne
Gewinn auf den Kugelstrahler beziehen: 7,5 dBd + 2,15 = 9,65 dBi
Faktor zum Gewinn: 10^(9,65/10) ≈ 9,2
EIRP = 70,8 W · 9,2 ≈ 653 W
Fernfeldnäherung: r = √(30 · P_EIRP) / E = √(30 · 653 W) / 28 V/m
√19590 ≈ 140, geteilt durch 28 ergibt 5,0
Prüfen, ob die Näherung gilt: die Untergrenze liegt bei Wellenlänge geteilt durch 2 Pi, auf dem 10-m-Band also bei etwa 1,6 m — 5,0 m liegen darüber, die Rechnung ist gültig
Der Sicherheitsabstand beträgt 5,0 m
Kniff: Die Aufgabe ist die EIRP-Rechnung mit einem Schritt mehr: 1,5 dB Kabeldämpfung abziehen, 7,5 dBd über die 2,15 dB in dBi umrechnen und dazuzählen, das ergibt rund 653 W EIRP, und daraus macht die Fernfeldnäherung mit dem Grenzwert 28 V/m genau 5,0 m — die Nachrechnung bestätigt den amtlichen Wert. Die Falle steckt in den 7,5 dBd: lässt du die 2,15 dB weg, landest du bei 3,9 m, und das ist eine der angebotenen Antworten.
Warum die anderen nicht stimmen:
3,9 m – So viel kommt heraus, wenn du 7,5 dBd als dBi nimmst und die 2,15 dB unterschlägst; der Bezug auf den Halbwellendipol fällt dann weg, die EIRP wird zu klein und mit ihr der Abstand.
20,7 m – Dieser Wert ist mehr als das Vierfache des richtigen und entsteht nur, wenn Dezibelwerte und Faktoren durcheinandergeraten; halte dagegen, dass der Abstand nur mit der Wurzel aus der Leistung wächst — vierfacher Abstand hieße sechzehnfache Strahlungsleistung.
2,5 m – Das ist genau die Hälfte des richtigen Werts, wie sie herauskommt, wenn man mit dem doppelten Grenzwert rechnet statt mit den 28 V/m der Frage. Der Grenzwert steht im Nenner, ein zu großer Grenzwert macht den Abstand zu klein — und zu klein ist beim Personenschutz die gefährliche Richtung.
Fragen und Abbildungen: Prüfungsfragenkatalog der Bundesnetzagentur, 3. Auflage (gültig seit 24. Juni 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Antworten sind gemischt. Erklärungen, Lösungswege und Begriffsblätter: Amateurfunk-Trainer.