Start › Prüfungsfragen › Technische Kenntnisse Klasse E › Modulation allgemein Klasse E

Modulation allgemein Klasse E

Abschnitt 4.5.1 · Modulations- und Übertragungsverfahren · Technische Kenntnisse Klasse E. 1 Frage, jede mit Erklärung.

Auf dieser Seite stehen alle 1 Prüfungsfragen zum Thema Modulation allgemein (Kapitel „Modulations- und Übertragungsverfahren“). Überlege erst selbst und klappe dann die Lösung auf: Dort steht der Lösungsweg und bei jeder falschen Antwort, welcher Denkfehler dahintersteckt.

▶ Diese 1 Fragen im Trainer üben

Im Lehrgang des DARC nachlesen (50ohm.de):

Die 1 Fragen

EE101Welches der folgenden Diagramme zeigt einen unmodulierten Träger?ab Klasse E

  1. Antwortbild EE101_c.svg
  2. Antwortbild EE101_b.svg
  3. Antwortbild EE101_a.svg
  4. Antwortbild EE101_d.svg
Lösung und Erklärung zeigen
Richtig ist C: Antwortbild EE101_a.svg

Ein unmodulierter Träger ist eine reine Sinusschwingung: Amplitude, Frequenz und Phase bleiben über die ganze Zeit gleich, und deshalb überträgt er auch keine Nachricht. Jede Modulation verändert genau eine dieser drei Größen und hinterlässt dafür ein sichtbares Merkmal im Zeitbild. Eine schwankende Hüllkurve bedeutet, dass die Amplitude moduliert wird, wechselnde Abstände der Nulldurchgänge bedeuten eine Änderung der Frequenz, und ein Bruch im Verlauf bei gleicher Höhe und gleichem Abstand bedeutet eine Änderung der Phase. Der Träger allein ist im Zeitbild völlig gleichförmig, und genau daran erkennt man ihn.

Kniff: Prüfe drei Dinge in dieser Reihenfolge: gleiche Höhe, gleicher Abstand der Nulldurchgänge, glatter Verlauf ohne Sprungstelle. Nur beim unmodulierten Träger stimmt alles drei. Die Falle ist das phasenumgetastete Bild, denn Höhe und Wellendichte sind dort ebenfalls konstant, es verrät sich einzig durch die wenigen Knickstellen. Sieh deshalb genau hin, bevor du das erste gleichmäßig wirkende Bild nimmst.

▶ Jetzt üben: Modulation allgemein

Alle Themen: Technische Kenntnisse Klasse E · Lexikon

Fragen und Abbildungen: Prüfungsfragenkatalog der Bundesnetzagentur, 3. Auflage (gültig seit 24. Juni 2024), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Die Antworten sind gemischt. Erklärungen, Lösungswege und Begriffsblätter: Amateurfunk-Trainer.