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Remote-Betrieb

Begriffsblatt für die Amateurfunkprüfung – kurz, mit den Fragen, die dazu drankommen.

Was es istentfernte Station über ein NetzZum Beispiel über das Internet bedient.
Betreiben darfKlasse A
Senden darfKlasse AVom Betreiber berechtigte Funkamateure mit einer Zulassung der Klasse A.
Als Remote-StationKlubstationen der Klasse A
Klubstation remotenur MitgliederNur Mitglieder der Gruppe, die die Klubstation betreibt.
Betriebsmeldungja, für den BetreiberBei der Bundesnetzagentur.
KontaktdatenErreichbarkeitDer Betreiber muss für die BNetzA Ansprechpartner sein.
Kontrollemittelbare KontrolleDer Betreiber muss sie jederzeit über die Station haben.
Nutzungsrechtnur an BerechtigteDer Betreiber muss den Zugang technisch sichern.
Rufzeichenzusatz/R oder /Remote

Merken: Alles dreht sich darum, dass die Verantwortung nicht verloren geht: erreichbar, abschaltbar, Zugang gesichert — und durchweg Klasse A. Bei einer Klubstation nur für Mitglieder der Gruppe.

Der Zusammenhang

Beim Remote-Betrieb fällt die Selbstverständlichkeit weg, auf der der ganze Amateurfunk sonst ruht: dass der Verantwortliche neben seinem Sender sitzt. Wenn eine Station strahlen kann, ohne dass jemand dabei ist, muss die Verantwortung trotzdem bei einem Menschen bleiben — und genau darauf zielt jede einzelne Regel. Deshalb muss der Betreiber für die Behörde erreichbar sein; deshalb muss er mittelbare Kontrolle behalten, also abschalten können; deshalb muss er sichern, dass nur von ihm Berechtigte senden; und deshalb ist das Ganze auf die Klasse A beschränkt — wer für eine unbeaufsichtigte Station einsteht, soll die volle Prüfung haben. Wer bei einer Frage unsicher ist, kann sie deshalb so stellen: wäre die Verantwortung noch zuzuordnen, wenn es anders wäre? Lautet die Antwort nein, ist es nicht erlaubt.

Herkunft: Alle Angaben stehen in den richtigen Antworten von VD601 bis VD609 und BD208.

Diese Prüfungsfragen gehören dazu

▶ Im Trainer üben Alle Begriffsblätter