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Ausbildungsfunkbetrieb

Begriffsblatt für die Amateurfunkprüfung – kurz, mit den Fragen, die dazu drankommen.

Wozupraktische Vorbereitung auf die Prüfung
AusbilderKlasse A oder EInhaber einer Zulassung dieser Klassen. Die Klasse N darf nicht ausbilden.
Nicht-Funkamateurenur unter Anleitung und AufsichtUnmittelbar, durch einen Funkamateur mit Rufzeichen der Klasse A oder E.
Umfangder des AusbildersNur im Berechtigungsumfang seiner Rufzeichenzuteilung.
Auskunftauf Verlangen der BNetzADer Ausbilder, über Art und Umfang des Ausbildungsfunkbetriebs.
/T oder /Traineebenutzt der AuszubildendeHinten am Rufzeichen. /Trainee im Sprechfunk, /T in Telegrafie und digital.

Merken: Der Ausbilder bleibt verantwortlich: dabei sein, nur im eigenen Umfang, Auskunft geben. Der Auszubildende hängt /T oder /Trainee hinten an. Ausbilden dürfen nur A und E.

Der Zusammenhang

Der Ausbildungsfunkbetrieb ist der eine Fall, in dem jemand ohne Zulassung senden darf — und die ganze Konstruktion ist darauf gebaut, dass die Verantwortung trotzdem beim Zugelassenen bleibt. Deshalb muss der Ausbilder unmittelbar anleiten und beaufsichtigen, also dabei sein. Deshalb darf der Betrieb nicht über das hinausgehen, was ER darf — der Auszubildende leiht sich die Berechtigung, er erwirbt keine. Deshalb muss der Ausbilder der Behörde auf Verlangen Auskunft geben. Und deshalb kennzeichnet der Auszubildende seine Aussendungen mit /T. Aus derselben Logik folgt, wer NICHT ausbilden darf: die Klasse N. Ausbilder muss A oder E sein — weitergeben kann man nur, was man selbst hat, und die Klasse N ist die Eingangsklasse.

Herkunft: Alle Angaben stehen in den richtigen Antworten von VD301 bis VD306 und BD209 bis BD211.

Diese Prüfungsfragen gehören dazu

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