| Empfang | frei, ohne Zulassung | Zuhören darf jeder. Eine Zulassung braucht nur, wer sendet. |
| offene Sprache | Pflicht | Verboten ist das Verschlüsseln zur Verschleierung. Was jeder nachschlagen kann, ist offen. |
| Ausnahme | nur Steuersignale | Für Satelliten, fernbediente und automatisch arbeitende Stationen und Remote-Betrieb. |
| MAYDAY, PAN PAN, SÉCURITÉ | ausdrücklich untersagt | Diese Zeichen gehören anderen Funkdiensten — auch im Notfall nicht. |
| Technik | anerkannte Regeln der Technik | Kein CE-Zwang, keine Vorschrift zum Antennenkabel, keine Bauartgrenze. |
| unerwünschte Aussendungen | geringstmögliches Maß | Keine Dezibelzahl in der Verordnung — ein Maßstab, keine Grenze. |
| unmodulierter Träger | nur kurzzeitig | Zum Beispiel zum Abstimmen. Nicht als Dauerträger. |
| Abgleich und Messung | freies Abstrahlen verhindern | Statt der Antenne ein Abschlusswiderstand. Es geht um die Aussendung, nicht um das Gerät. |
| Logbuch | nur auf Verlangen | Keine allgemeine Pflicht, kein Band und kein Zeitraum, in dem es immer zu führen wäre. |
| Nachweise wozu | Störungen, Frequenzfragen | Nicht zur Prüfung der Qualifikation und nicht zur Abrechnung von Beiträgen. |
| Name oder Anschrift neu | unverzüglich anzeigen | Nach der Änderung, nicht vorher — und auch ohne eigene Amateurfunkstelle. |
| Rufzeichenliste | Name, Rufzeichen, Anschrift | Die Anschrift nur, wenn nicht widersprochen wurde. Kein Geburtsdatum, keine Telefonnummer. |
| Schiff und Flugzeug | keine Sondergenehmigung | |
| Ausnahmezuteilung | experimentelle Studien | Besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien — das sind die DA5-Rufzeichen. |
| Klubstation | mindestens drei Mitglieder | Mit einem gemeinschaftlich genutzten Rufzeichen, nicht mit dem persönlichen. |
| Relaisfunkstelle | fernbedient oder automatisch | Sendet Empfangenes fernausgelöst wieder aus. Nicht ständig besetzt, kein vorgeschriebener Standort. |
| Funkbake | automatisch, immer dasselbe | Für Feldstärkebeobachtung und Empfangsversuche — nicht zur Positionsbestimmung. |
Merken: Die AFuV nennt Maßstäbe, keine Zahlen: geringstmögliches Maß, anerkannte Regeln der Technik, unverzüglich, kurzzeitig. Papier nur auf Verlangen. Und drei Mitglieder machen eine Klubstation.
Der Zusammenhang
Die Amateurfunkverordnung ist nach einem Grundgedanken gebaut: der Funkamateur entscheidet selbst, WIE er eine Anforderung erfüllt, und steht dafür hinterher ein. Deshalb nennt sie fast nirgends Zahlen, sondern Maßstäbe — „nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik“, „auf das geringstmögliche Maß“, „unverzüglich“, „kurzzeitig“. Wo eine Antwort eine Dezibelzahl, eine Wochenfrist oder eine Leistungsgrenze anbietet, lohnt daher Misstrauen; so arbeitet diese Verordnung nicht. Und wo doch eine Zahl steht, sagt sie etwas über Personen und nicht über Technik — drei Mitglieder für eine Klubstation. Der Rest folgt aus zwei Zwecken. Erstens muss das Frequenzspektrum für alle brauchbar bleiben: daher unerwünschte Aussendungen klein halten, beim Abgleich nicht frei abstrahlen, den Träger nur kurz senden — und daher darf die Bundesnetzagentur Aufzeichnungen verlangen, wenn eine Störung aufzuklären ist. Zweitens muss der Amateurfunkdienst offen und nicht kommerziell bleiben: daher offene Sprache, daher keine Notzeichen anderer Funkdienste, daher eine öffentliche Rufzeichenliste. Und begrenzt wird immer nur das Senden — Zuhören braucht keine Erlaubnis.
Herkunft: Alle Formulierungen stehen wörtlich in den richtigen Antworten von VD102 bis VD119. Dass es Hörerkennungen der DE-Reihe von Amateurfunkvereinigungen gibt, steht nicht in der Verordnung — der Katalog nennt sie nur in einer falschen Antwort, und nötig sind sie nicht.